Hochsitze beschädigt und Unfälle bewusst provoziert
Sabotage: Leiter einer Kanzel angesägt, Futtertonne aufgebrochen, Ansitzleiter umgeworfen. An gleich mehreren Stellen seines Revieres meldet ein Jagdausübungsberechtigter diese mutwillige Zerstörung seiner jagdlichen Einrichtungen (Hochsitze) Diese erreichen in dem Revier eine neue Dimension, denn teils wurden die Sprossen einer Hochsitzleiter in Gänze abgesägt oder nur leicht angeritzt.
Puderbach. Diese angesägten Sprossen könnten beim Besteigen zur Reparatur und besonders in der Dunkelheit verheerende Folgen durch Sturzgefahr aus Höhe von rund drei Meter haben. Die filigrane Sägearbeit zeigt erstaunliche Finesse und Perfidität; Verletzungsabsicht kann unterstellt werden. Somit rechtfertigt diese Sabotage eine Strafanzeige, die der Pächter vornehmen wird. In der Kanzel fand sich die zunächst gesuchte Tonne mit Wildfutter wieder, deren Inhalt (rund 20 Kilo Mais) auf den Boden geschüttet war.
Wie der zuständige Jagdaufseher berichtet, fand er Bänder an der Leiter vor, mit denen die Saboteure vermutlich die Kanzel als Ganzes ziehend umwerfen wollten, was offenbar nicht gelang. Daher leerten sie die Maistonne, die sie vorher aus einer Drahtbefestigung rissen, innerhalb der Kanzel und sägten die Sprossen ab und an. Weiterhin brachen die Täter an einer anderen Stelle eine Wildfuttertonne mit Gewalt und Werkzeug auf und leerten den darin befindlichen Mais direkt daneben auf dem Waldboden. Die dortige Kanzel blieb unversehrt.
An einer dritten Stelle des Revieres wurde eine Ansitzleiter umgeworfen. Ähnliche, jedoch weit weniger konsequente Beschädigungen wurden in der Verbandsgemeinde festgestellt und es besteht der Verdacht, dass sich derlei Taten wiederholen. Aufgrund der aktuellen Vehemenz besteht hier allerdings nicht mehr allein eine reine Sachbeschädigung, sondern es werden vorsätzlich Unfälle provoziert. Es wird die Jägerschaft um erhöhte Vorsicht sowie die Bevölkerung um Mithilfe gebeten, sofern sie derlei Vorgänge beobachtet. Der Pächter des Revieres setzt aufgrund der Schwere der Tat 500 Euro für sachdienliche Hinweise aus, die zur Ergreifung des/der Täter(s) führen.
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