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Nachricht vom 02.06.2019    

Altersstarrsinn machte der Polizei Neuwied zu schaffen

Es gibt ihn tatsächlich den zunehmenden Starrsinn im Alter. Dies musste die Polizei Neuwied gleich in zwei Fällen erfahren. Einen 64-Jährigen störte überhaupt nicht, dass er letzten Monat gerichtlich den Führerschein entzogen bekam. Ein 67-Jähriger fuhr trotz Sperrung und klarer Ansage durch eine Unfallstelle und beleidigte und gefährdete die Polizisten.

Symbolfoto

Neuwied. Am 31. Mai um 15:20 Uhr wurde in der Neuwieder Innenstadt der 64-jährige Fahrer eines PKW VW Golf angehalten, der das Fahrzeug trotz des erst im April 2019 aufgrund Straßenverkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht gerichtlich beschlossenen Entzuges der Fahrerlaubnis führte. Der Fahrzeugschlüssel wurde von der Polizei sichergestellt, den Herrn erwartet nun ein weiteres Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Nötigung, Beleidigung, Straßengefährdung
Nach einem schweren Verkehrsunfall musste die Polizei am Spätnachmittag des 31. Mai den Kreisel Langendorfer Straße/ Andernacher Straße kurzzeitig für den Fahrzeugverkehr zwecks durchzuführender Spurensicherungsmaßnahmen sperren. Den 67-jährigen Fahrer eines PKW Dacia interessierte die Sperrung und ausdrückliche Ansprache des Polizeibeamten, dass er aktuell nicht in den Kreisel einfahren könne, jedoch nicht.



Er fuhr mehrfach mit seinem Fahrzeug in nötigender Weise auf den Beamten zu, so dass dieser gezwungen war, beiseite zu treten. Weiterhin beleidigte er den Beamten und fuhr hiernach ungeachtet der Sperrung weiter, wobei er in der Folge auch die Zeichen und Weisungen eines anderen Beamten missachtete. Der bis zuletzt uneinsichtige Fahrzeugführer wird sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung und Beleidigung zu verantworten haben.


Lokales: Neuwied & Umgebung
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