Über Wahlen zum Migrationsbeirat informiert
In Rheinland-Pfalz - und damit auch in Stadt und Kreis Neuwied – finden am Sonntag, 27. Oktober, die Wahlen für die Beiräte für Migration und Integration statt. Ausländische Einwohner haben dann die Möglichkeit, auf viele Fragen kommunaler Integrationspolitik Einfluss zu nehmen.
Neuwied. Die Integrationsbeauftragten und gleichzeitigen Geschäftsführerinnen beider Beiräte, Dilorom Jacka und Kerstin Schwanbeck-Stephan, haben auf dem Neuwieder Luisenplatz die Kampagne zu den Wahlen gestartet. Dort informierten sie Passanten und beantworteten deren Fragen. Dabei konnten sie auf die Wahlmaterialien der AGARP (Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz) zurückgreifen. Verstärkung erhielten sie durch die Mitglieder beider Beiräte, die ihr Erfahrungswissen mit allen Interessierten teilten.
Als demokratisch legitimierte Interessenvertretungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sind die Beiräte in Stadt und Kreis Neuwied ein fester Bestandteil kommunaler Struktur. Mit ihrer Arbeit leisten beide Gremien einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander vor Ort und geben wegweisende Impulse für die Prozesse der interkulturellen Öffnung. Damit sind sie ein wichtiger lokaler Ansprechpartner für Politik, Verwaltung und Bevölkerung.
Da die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, muss ein Beirat für Migration und Integration nicht ausschließlich mit Bürgern mit Migrationshintergrund besetzt sein. Somit können auch Menschen ohne Migrationshintergrund für den Beirat kandidieren, diesen jedoch nicht wählen. Wichtig ist, dass diese Personen sich für die Integrationsarbeit interessieren und damit ehrenamtlich oder beruflich befasst sind.
Damit eine Wahl stattfinden kann, ist es wichtig, dass sich genügend Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen. Denn: Die Wählerinnen und Wähler können bei der Wahl so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder in den jeweils neuen Beirat zu wählen sind. Sowohl im Stadt- als auch im Kreisbeirat sind zehn Sitze zu besetzen. Um eine echte Auswahl treffen zu können, müssen sich nach den Vorgaben des Wahlrechts also mindestens elf Kandidaten für die Mitarbeit im Beirat finden und in einem sogenannten Wahlvorschlag förmlich vorgeschlagen werden.
Alle Bürger, die sich für sich für die Mitarbeit im Beirat interessieren sollen sich bis zum 9. September zur Wahl stellen. Das heißt, alle Interessierten sollen bis zum Ablauf dieser Frist beim Wahlamt der Stadt beziehungsweise des Kreises ihren Wahlvorschlag einreichen. Zur Wahl vorgeschlagen werden können grundsätzlich alle Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis beziehungsweise der Stadt Neuwied, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten hier leben.
Alle Wahlvorschläge werden namentlich auf dem Stimmzettel alphabetisch einsortiert. Es ist eine Mehrheitswahl der aufgeführten Personen und keine Listenwahl (Verhältniswahl) vorgesehen. Zu wählen sind zehn Personen, diejenigen, die es nicht geschafft haben, werden als Ersatzleute berücksichtigt. Zusätzlich werden fünf Mitglieder über die Politik in den Beirat berufen.
Zu beachten ist, dass Spätaussiedler, Eingebürgerte und Einwohner mit doppelter Staatsangehörigkeit nicht automatisch ins Wählerverzeichnis für die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt und des Kreises Neuwied aufgenommen werden. Dieser Personenkreis soll sich beim jeweiligen Wahlamt ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
„Neben dem gemeinsamen Infostand auf dem Luisenplatz gehören eine gemeinsame Informationsveranstaltung, Benachrichtigungen über den elektronischen Verteiler, einschlägige Öffentlichkeitsarbeit sowie persönliche Ansprache zu den Schritten der Wahlvorbereitung“, erläutern Jacka und Schwanbeck-Stephan ihr strategisches Vorhaben.
Wer mehr über die Wahl in die Beiräte für Migration und Integration der Stadt und des Kreises Neuwied erfahren möchte, wendet sich an deren Geschäftsführerinnen. In der Stadtverwaltung Neuwied erteilen Dilorom Jacka, E-Mail djacka@
neuwied.de, Telefon 02631 802 284, und bei der Kreisverwaltung Kerstin Schwanbeck-Stephan, E-Mail kerstin.schwanbeck@kreis-neuwied.de , Tel. 02631 803 129, für Rückfragen zur Verfügung.
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