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Nachricht vom 06.09.2019    

„Auch Intensiv- und Beatmungspatienten sollen sich wohlfühlen"

„Es ist lobenswert, mit welcher selbst auferlegten Empathie die Pflege der anvertrauten Patienten erfolgt“, stellte der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag Erwin Rüddel vor Verantwortlichen des Mobilen Pflegeservices Elke Preyer in Kurtscheid fest.

Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel wurde von Elke und Manuel Preyer auch die Idee eines eigenen Projekts zur Intensiv- und Beatmungspflege vorgestellt. Foto: Reinhard Vanderfuhr / Büro Rüddel

Kurtscheid. Pflegeservicegründer- und -leiterin Elke Preyer sowie deren ebenfalls im Unternehmen verantwortlicher Sohn Manuel wollten dem Gesundheitspolitiker von ihrer alltäglichen Arbeit, sowie Plänen und Zielen berichten. Der Vorschlag eines eigenen Konzepts wurde ebenfalls ausführlich erörtert. Primär ging es dabei um die aktuelle Problematik in der Intensiv- und Beatmungspflege, unter besonderer Berücksichtigung des von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Gesetzentwurfs zur besseren Betreuung von Intensivpflege-Patienten.

Das Ziel ist ein „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Danach sollen die Qualitätsstandards für die Versorgung von Menschen, die zum Beispiel nach einem Unfall oder aufgrund von Erkrankung künstlich beatmet werden müssen, erhöht werden. Außerdem sollen ältere Menschen schneller als bisher Leistungen der geriatrischen Rehabilitation erhalten.

Die Regelungen im Bereich außerklinischer Intensivpflege sehen vor, dass diese in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen und spezialisierten Wohneinheiten erbracht werden, wobei die Eigenanteile für die intensivpflegerische Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen erheblich reduziert werden.

Es besteht die Möglichkeit, dass Krankenkassen bei intensivpflegerischen Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeinrichtungen weitere Kostenanteile übernehmen. Weiterhin können sie als Satzungsleistung anbieten, auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu übernehmen.

„Beim Angebot der Intensiv-Wohngruppen im Vergleich der 16 Bundesländer liegt Rheinland-Pfalz auf dem viertletzten Platz. Die Folge ist eine deutliche Unterdeckung im Bereich der Intensiv- und Beatmungspflegeplätze, lange unzumutbare Wartezeiten für Patienten, Stau in den Krankenhäusern, die wiederum durch entstehende Mehrkosten belastet werden. Durch kaum vorhandene Alternativen wählen viele Patienten und deren Angehörige eine 1 zu 1 Pflege zuhause“, konstatierte die Pflegedienstleitung.

Mutter und Sohn Preyer machten bei der heimischen 1 zu 1 Pflege Probleme für drei Gruppen aus: Für die Patienten / Angehörigen bedeute das Herrichten der Räumlichkeiten teilweise einen enormen Aufwand und es gebe in der Folge kaum noch Rückzugsorte im eigenen Haus. Für Pflegeunternehmen sei die 1 zu 1 Pflege mit einer ineffizienten Mitarbeiternutzung sowie enormen Personalkosten verbunden. Im Hinblick auf das Pflege- und Gesundheitssystem seien eine massive Befeuerung des Pflegefachkraftnotstands und eine erschwerte Qualitätssicherung zu nennen.

Positiv sei jedoch das Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz, das empfiehlt eine außerklinische Intensivpflege in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen und spezialisierten Wohneinheiten zu erbringen. Auch hier gelten strenge Qualitätsstandards. Allerdings besteht in Ausnahmefällen auch künftig ein Anspruch auf Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit, beispielsweise bei minderjährigen Kindern.



Nach dem Vorschlag des Bundesgesundheitsministers werden die Eigenanteile für die intensivpflegerische Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen erheblich reduziert und für die außerklinische Intensivpflege wird ein neuer Leistungsanspruch im SGB V geschaffen. „Das war dringend nötig“, hieß es.

Denn bei der stationären Intensivpflege gebe es auch Probleme. „Da nennen wir den Krankenhauscharakter, wodurch sich die Patienten nicht zu Hause fühlen, zudem existiert die mögliche Befürchtung der Massenabfertigung. Im Vergleich zur 1 zu 1 Pflege sehen wir eine stationäre Intensivpflege sehr unpersönlich. In großen Einrichtungen kommt es gegebenenfalls zu hohen Personalbelastungen“, befand Manuel Preyer.

Dessen Mutter Elke betonte: „Wir wollen Menschen, die ohnehin aufgrund ihrer Krankenbilder ein hohes Maß ihrer Selbstständigkeit und Lebensqualität verloren haben, die Möglichkeit geben, ihre Einzigartigkeit soweit als möglich zu behalten. Gleichzeitig möchten wir aber, in Zeiten eines akuten Pflegenotstandes sowie vor dem Hintergrund eines erhöhten aktuellen und zukünftigen Bedarfs an Intensiv- und Beatmungspflegeplätzen, die ineffiziente und kostenintensive 1 zu 1 Pflege vermeiden.“

Vor diesem Hintergrund wurden mit dem Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag Möglichkeiten der ortsnahen Verbesserung und Umsetzung bei der Beatmungs- und Intensivpflege erörtert. Dabei ging es auch um finanzielle Aspekte. Rüddel: „Eine zentrale Frage ist, ob man mit klassischer Vergütung klarkommt. Wichtig ist auch zu eruieren, was die Krankenkasse bereit wäre für Pflegekräfte zu zahlen und natürlich ob man mit seinem System hinkommt.“

„Das Ansinnen von Bundesgesundheitsminister Spahn mehr Betreuungsalternativen zu finden, bestärkt uns an unserem selbst entwickelten Konzept festzuhalten und das weithin zu verfolgen. Wir wollen ohne Zeitdruck individuell auf die uns anvertrauten Patienten eingehen und ihnen, statt Abwertung, Zuwendung schenken. Gutes Wort ist mehr wert, als jede Tablette. Das erspart Antidepressivum“, betonte Elke Preyer mit expliziten Dank an den heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel.







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