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Nachricht vom 07.09.2019    

Schienenverkehrslärm wird an neuen Lärmmessstationen erfasst

Mit einem netzweiten Lärm-Monitoring will die Bundesregierung den Schienenverkehrslärm im langfristigen Trend transparent und nachvollziehbar darstellen. Hierfür wurden entlang des Schienennetzes Messstationen errichtet, die nach einheitlicher Methode den Schalldruck (Maß für die Lautstärke) vorbeifahrender Züge messen. 19 Messstationen im Netz erfassen mehr als zwei Drittel des gesamten Schienengüterverkehrs.

Die vorübergehend testweise in Leutesdorf installierte Messanlage liefert wichtige Informationen. Foto: Privat

Leutesdorf. Der Schutz vor Verkehrslärm gehört zu den Kernelementen einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik. Insbesondere der Bahnlärm ist für viele Menschen im Rheintal ein Ärgernis. Bahnlärm macht Menschen krank, zerstört Lebensqualität und Umwelt, vernichtet Werte, vertreibt Menschen und verändert Wohnstrukturen in den Orten, hat negative Auswirkungen auf Freizeit und Tourismus. Nach dem kürzlich beschlossenen Schienenlärmschutz-Gesetz dürfen ab dem 13. Dezember 2020 keine lauten Güterwagen mehr auf dem deutschen Schienennetz verkehren.

Die Messungen werden im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) durchgeführt. Die Echtzeit-Schalldruckpegel der einzelnen Messstationen lassen sich auf der Internetseite www.laerm-monitoring.de einsehen. So wurde linksrheinisch eine Station in Andernach (Brohl) und rechtsrheinisch eine in Lahnstein installiert. Mit dem Einbau der Messstationen wurde eine der Forderungen der Parlamentsgruppe Bahnlärm und ihrer Initiatoren Erwin Rüddel, Tabea Rößner und Detlev Pilger umgesetzt.

Der Vorstand der IG gegen Bahnlärm und –erschütterung e.V. Leutesdorf hat sich in seiner letzten Sitzung erneut mit dem Thema befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die derzeit ermittelten Lärmwerte, die lediglich den langfristigen Trend der Lärmentwicklung darstellen sollen, für die zukünftige dauerhafte Überprüfung von Schienenlärm nicht ausreichen.

Auch nach Inkrafttreten des Verbots lauter Güterwagen im Dezember 2020 muss gewährleistet sein, dass unerlaubten Lärm verursachende Waggons erkannt und den Haltern zugeordnet werden können. Es reiche nicht aus, dass die nach § 10 des Schienenlärmschutzgesetzes vorgesehene Überwachung „anhand von Wagenlisten und Fahrplanunterlagen“ erfolgt. Unverständlich ist ebenfalls, dass die vorgesehene Prüfung auch nachträglich erfolgen kann, also dann, wenn der unerlaubte Güterwagen schon auf der Strecke war oder immer noch ist.



Das derzeit geltende lärmabhängige Trassenpreissystem (laTPS), das Ende 2020 auslaufen soll, sieht vor, dass das Trassenentgelt von der verbauten Technik abhängig ist. Es sollte dafür gesorgt werden, dass intelligente Messsysteme ab 2021 die zu lauten Güterwagen auf dem Gleis erkennen und dem Halter zuordnen können. Diese Informationen konnte die vorübergehend testweise in Leutesdorf installierte Anlage liefern. Dadurch wäre in der Zukunft die Berechnung lärmabhängiger Trassenpreise punktgenau möglich, was auch von der Parlamentsgruppe Bahnlärm gefordert wird.

Fazit: Es ist erfreulich, dass der Schienenverkehrslärm durch den Einbau der Messstationen überwacht wird. Mit den zur Verfügung stehenden Messergebnissen lassen sich aber keine Maßnahmen ergreifen, die nach Inkrafttreten des Schienenlärmschutzgesetzes noch schadhaften und zu lauten Güterwagen zu erfassen und Mängel zu beseitigen. Dafür sollten die Lärmmessstationen aber die notwendigen Informationen liefern.


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