Regelmäßige Sprechstunde wird gerne genutzt
Sie reichen von A wie Abfallwirtschaft über K wie Klimaschonendes Bauen bis Z für zu schnelles Fahren auf Kreisstraßen - Die Themen, mit denen Bürger aus dem Kreis Neuwied sich im Rahmen seiner Bürgersprechstunde an Landrat Achim Hallerbach wenden.
Kreis Neuwied. Seit Januar bietet Landrat Hallerbach eine regelmäßige Sprechstunde an. Sie findet in der Regel einmal im Monat in der Kreisverwaltung statt. In halbstündigen Gesprächen haben die Bürger Gelegenheit, ihre Anliegen, die die Kreisverwaltung oder den Landkreis unmittelbar betreffen, mit dem Landrat persönlich zu besprechen.
„Ich bin permanent im ganzen Landkreis unterwegs und als Landrat immer für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar. Aus den vielen Begegnungen vor Ort weiß ich deshalb auch um die vielen verschiedenen Anliegen der Menschen. Die Bürgersprechstunde ist für mich ein wichtiges, zusätzliches Instrument, um im ganz persönlichen, vertraulichen Gespräch einen Eindruck davon zu bekommen, welche „Alltagssorgen" und Themen die Menschen in unserem Landkreis wirklich bewegen," zieht der Landrat nach einem knappen Jahr Bürgersprechstunde eine erste Zwischenbilanz.
„Natürlich kann ich nicht in jedem Einzelfall die Patentlösung bieten - aber ich kann den Menschen zuhören und Ihnen den ein oder anderen Weg aufzeigen, wie sie ihr Anliegen weiter verfolgen können", beschreibt Landrat Achim Hallerbach weiter. Der Themenstrauß der Bürgergespräche ist dabei so bunt wie das Leben selbst. Da geht es um mögliche Durchfahrverbote für Schwerlastverkehr oder Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Kreisstraßen, genauso wie um klimaneutrales Bauen oder Fragen der Abfallentsorgung.
Die nächste Bürgersprechstunde des Landrats findet am Montag, 14. Oktober, in der Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied, statt. Anmeldungen zu den Sprechstunden sind sowohl online unter www. kreis-neuwied.de als auch telefonisch oder per E-Mail möglich: 02631/ 803-129; kerstin.schwanbeck@kreis-neuwied.de .
Selbstverwaltungsangelegenheiten der Kommunen, anhängige Verfahren vor dem Kreisrechtsausschuss oder vor Gerichten oder Vorgänge, die ein Gericht rechtskräftig abgeschlossen hat, sind übrigens Themenfelder, in die der Landrat sich grundsätzlich nicht einschalten kann.
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