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Nachricht vom 23.10.2019    

Deutsche Umwelthilfe beantragt Verbot von Silvesterfeuerwerk in Neuwied

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht eine positive Zwischenbilanz ihrer Initiative für Schwarzpulver-freie Silvester-Feuerwerke in deutschen Städten. Knapp 60 Prozent der Bundesbürger befürworten ein generelles Böller-Verbot in dicht besiedelten Innenstädten. Im Auftrag der DUH erstelltes Rechtsgutachten zeigt 98 Städten mit Feinstaubwerten oberhalb des WHO-Grenzwerts auf, wie sie die für die Luftqualität, Gesundheit und Tierwelt schädliche Böllerei verbieten können. Darunter ist auch die Stadt Neuwied.

Symbolfoto

Neuwied. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt sich bereits seit vielen Jahren für ein Ende der archaischen Böllerei zu Silvester ein und erfährt dabei eine breite Unterstützung von fast 60 Prozent der Bevölkerung laut einer Umfrage von „YouGov“.

Am ersten Tag eines jeden Jahres herrschen in deutschen Städten aufgrund des Silvester-Feuerwerks teils Rekord-Feinstaubbelastungswerte von 1000 µg PM10/m³. Polizei und Krankenhäuser registrieren viele tausend Verletzte. Zahlreiche Wohnungsbrände und vermüllte Straßen oder Grünanlagen sind die Folge – vielerorts wird von Ausnahmezuständen gesprochen.

Die DUH hatte bereits im Juli 2019 in 31 Städten und Gemeinden, die die DUH wegen der NO2-Grenzwertüberschreitung beklagt und zudem eine hohe Feinstaubbelastung aufweisen, formale Anträge auf Böller-Verbote für deren dicht besiedelte Innenstädte gestellt. Am Montag, den 21. Oktober, folgten nun 67 weitere formale Anträge für alle weiteren Städte, deren innerstädtische Luft mit gesundheitsschädlichen Partikelkonzentrationen von 20 µg/m³ Feinstaub (PM10) im Jahresmittel belastet ist.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, zum Schutz der Gesundheit diesen Wert nicht zu überschreiten. Damit müssen sich nun alle 98 von diesen gesundheitsschädlichen Werten betroffenen Städte, darunter auch Neuwied mit dem DUH-Verbotsantrag beschäftigen. Das Berliner Rechtsanwaltsbüro Geulen & Klinger zeigt in einem Rechtsgutachten die formalen Möglichkeiten für entsprechende Verbotsregelungen auf.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Wir wünschen uns weiterhin freudige Feste zum Jahreswechsel – aber ohne verpestete Luft, brennende Häuser, verletzte Menschen und verängstigte Tiere durch archaische Schwarzpulver-Böllerei. Bürgerinnen und Bürgern möchten wir mit unserer gestarteten Online-Petition die Möglichkeit geben, Umweltministerin Svenja Schulze zur Gesetzesänderung und die betroffenen Städte zu innerstädtischen Böller-Verboten wie in Berlin, Landshut oder München zu bewegen. In den 98 am stärksten belasteten Städten haben wir formale Anträge gestellt und hoffen, dass möglichst viele bereits zum kommenden Jahreswechsel innerstädtische Böller-Verbote beschließen und sich damit für die Saubere Luft und für ihre Bürgerinnen und Bürger entscheiden.“



Obwohl auch das Umweltbundesamt bereits seit Jahren vor den negativen Folgen der Silvester-Böllerei warnt und viele andere Staaten in Innenstädten die Böllerei grundsätzlich verbieten oder extrem reglementieren, herrscht in vielen deutschen Städten jedes Jahr zum Jahreswechsel ein regelrechter Ausnahmezustand. Am Neujahrstag zeigen sich die Innenstädte als verwüstete und mit Böllermüll verdreckte Umwelt. Die DUH kritisiert, dass die Bundesregierung trotz jahrelanger Warnung der DUH und ihres eigenen Umweltbundesamtes weiterhin untätig bleibt.

Den von Lärm, Müll, Brandgefahren und vor allem von Luftbelastung betroffenen Städten und Gemeinden stehen bereits jetzt sowohl rechtliche Handlungsmaßnahmen als auch Alternativen zur Verfügung. (PM/red)


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