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Nachricht vom 14.11.2019    

FOC Montabaur: IHK Koblenz steht für fairen Wettbewerb ein

Zum Abschluss der Herbstsitzungen ihrer Regionalbeiräte, in denen sich Unternehmer/innen aus der gesamten Region ehrenamtlich engagieren, hat sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz zum geplanten Ausbau des Factory-Outlet-Centers Montabaur (FOC) geäußert. Das Thema war in den Beiratssitzungen lebhaft diskutiert worden.

Das FOC Montabaur zieht Käufer an. Archivfoto: WW-Kurier

Koblenz/Montabaur. Hintergrund der Diskussion ist, dass der Verbandsgemeinderat Montabaur sich grundsätzlich für eine Erweiterung des FOC beim ICE-Bahnhof ausgesprochen hat und dafür Baurecht schaffen will. Wir berichteten. „Landesplanerische Vorgaben in Bezug auf großflächige Einzelhandelsbetriebe wie das Gebot der Nichtbeeinträchtigung benachbarter Orte müssen erfüllt werden, weil diese Vorgaben Erweiterungen, Neuansiedlungen wie auch bereits ansässigen Händlern Planungssicherheit und Verlässlichkeit geben“, betonte Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz. „Abweichungen dieser Vorgaben hingegen höhlen den Ordnungsrahmen aus und führen zu Verunsicherung.“

Die IHK Koblenz ist in das nun angelaufene Planverfahren eingebunden und wird das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft einbringen. „Wir nehmen die Sorgen der Einzelhändler in der Region ernst“, so Fabian Göttlich, Geschäftsführer Interessenvertretung der IHK Koblenz. „Faktoren wie unnötige Bürokratie, Unklarheit beim Thema Sonntagsöffnung oder das Flächenwachstum auf der ‚Grünen Wiese‘ setzen den stationären Handel unter Druck – zugleich wird der Umsatzkuchen nicht größer. Daher wird die IHK das gesamte Verfahren und insbesondere die Gutachten zu möglichen Umsatzverschiebungen aufmerksam begleiten und hier die Erfahrungen und Einschätzungen der Händlerschaft einfließen lassen.“



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Die IHK Koblenz setzt sich grundsätzlich für faire Wettbewerbsbedingungen ein und hat daher bereits in der Vergangenheit beispielsweise Ausnahmeüberlegungen zu einer ausgedehnten Sonntagsöffnung in Montabaur eine klare Absage erteilt. „Gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Sonntagsöffnung wie auch im Planungsrecht sind unabdingbar“, bekräftigte Göttlich nun erneut. (PM)


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