Durch Ausbaggern erodierte Ufer am Ölsbach können renaturiert werden
Von Wolfgang Tischler
Bürgermeister Horst Rasbach schrieb in seiner Stellungnahme zum Umweltfrevel am Ölsbach in Dierdorf-Giershofen: „Eine Renaturierung des Bachlaufes ist nicht vorgesehen, da es sich dann um einen Gewässerausbau handeln würde und dieser ohne wasserrechtliche Genehmigung nicht zulässig ist.“ Aufgrund diverser Leseranfragen haben wir eine Anfrage bei der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung gestellt.
Dierdorf. Da es widersprüchlich erscheint, dass der Bach zwar genehmigungsfrei denaturiert werden durfte, für eine Renaturierung jedoch eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich sein soll, fragte der NR-Kurier bei der Kreisverwaltung Neuwied nach. Die Untere Wasserbehörde sieht jedoch kein Hindernis für Pflanzmaßnahmen. Ihre Antwort zu Unterhaltungsmaßnahmen am Ölsbach lautet:
„Hierzu gibt das Gesetz zur Neureglung des Wasserrechts (Wasserhaushaltsgesetz WHG vom 31. Juli 2009) eindeutig folgende Antwort:
§ 39 WHG(1) Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere: Die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation.“
Außerdem regelt § 41 WHG folgendes:
„Soweit es zur ordnungsgemäßen Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers erforderlich ist, haben die Anlieger zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichtete Person die Ufer bepflanzt…
Die zur Unterhaltung verpflichtete Person hat der duldungspflichtigen Person die beabsichtigten Maßnahmen rechtzeitig vorher anzukündigen.“
Es ist somit also keine Beantragung einer Renaturierungmaßnahme erforderlich, um standortgerechte Bepflanzungsmaßnahmen durchführen zu dürfen. Diese erscheint dringend erforderlich, denn die Ufer sind bereits erodiert und ein Teil des Weges ist weggespült.
Nun liegt es an den Auftraggebern der Aus- und Abbaggerungsmaßnahme am Ölsbach (Verbandsgemeindewerke und Ortsbeirat) den ohne nachvollziehbare Notwendigkeit vollzogenen Umweltschaden durch Bepflanzung der nackten Ufer wenigstens zum Teil wieder gut zu machen. Bis das ökologische Gleichgewicht wieder hergestellt sein wird, wird es trotz Bepflanzung noch Jahre dauern, so die Meinung von Fachleuten. In Anbetracht der Klimaentwicklung mit zunehmenden Starkregen und des festgestellten Artenschwunds ist also Dringlichkeit geboten. woti
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