Bahnlärm-Kontrollen und Auskünfte zur Lärmsanierung nicht ausreichend
Der Arbeitskreis Bahnlärm Rhein / Mosel (AK), in dem Bürgerinitiativen aus dem Moseltal und dem Mittelrheintal zwischen Koblenz und der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen zusammen arbeiten, hat sich in seiner letzten Sitzung schwerpunktmäßig mit dem Bahnlärm-Monitoring und dem Gesamtkonzept der Lärmsanierung beschäftigt.
Neuwied. Bundesweit sind entlang des Schienennetzes des Bundes zurzeit 19 Messstationen eingerichtet, die nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „in Verbindung mit statistischen Auswertungen mittel- und langfristige Trends zur Lärmentwicklung in der Fläche ermitteln“, um damit Aussagen zur zeitlichen Entwicklung der Schallemissionen machen zu können. Das hält der AK wie auch die Parlamentsgruppe Bahnlärm für nicht ausreichend. Die Abgeordnetengruppe im Bundestag hat in ihren Kernforderungen formuliert, dass automatische Überwachungsmechanismen zur Kontrolle des Rad-Schiene-Kontakts installiert werden sollten, die lärmverursachende Schäden dokumentieren und ermöglichen, den Waggon-Eigentümer zur Schadensregulierung aufzufordern.
Diese Forderung wird mit den Ergebnissen, die die Lärmmessstationen derzeit liefern (können), nicht erfüllt. Wie nach dem Inkrafttreten des Verbots des Betriebs lauter Güterwagen (SchlärmschG) ab Dezember 2020 die im Gesetz beschriebenen Einschränkungen überwacht werden sollen, erschließt sich dem AK nicht. Er ist der Auffassung, dass zur effektiven Kontrolle die Leistungsfähigkeit der Messstationen verbessert werden muss und ergänzende Verordnungen oder Durchführungsbestimmungen erforderlich sind. Die privaten Wagenhalter scheinen das Problem ernst- und gewissenhafter anzugehen.
Nach vorliegenden Informationen wird entlang der Güterstrecken nach geeigneten Standorten für Messstationen gesucht, die den technischen Zustand von Güterwaggons scannen und die gesammelten Informationen den Wagenhaltern zur Verfügung stellen. Nach Ansicht des AK sollten die Deutsche Bahn und die ausländischen Wagenhalter diesem Beispiel folgen. Beim Gesamtkonzept zur Lärmsanierung an Schienenstrecken fordert der AK größere Transparenz.
Durch den Entfall des Schienenbonus in 2015 und einer weiteren Absenkung der Grenzwerte der Lärmsanierung in 2016 ist dieses Konzept komplett überarbeitet worden. Vor diesem Hintergrund wurde abgelehnt, die ursprünglich vorgesehene Fortsetzung einer Machbarkeitsstudie, die für das obere Mittelrheintal erstellt wurde, auch für das Untere Mittelrheintal in Auftrag zu geben. Die zum Verfahren eingeholten Auskünfte stellen den AK nicht zufrieden. Er wüsste gerne, wer für die Bearbeitung der als notwendig erkannten Maßnahmen verantwortlich ist, wer für die erforderlichen Aufträge zur Erstellung von Machbarkeitsstudien zuständig ist, wer die Kontakte zu den betroffenen Gebietskörperschaften aufnimmt und wer gegebenenfalls notwendige Planfeststellungsverfahren einleitet.
Der AK begrüßt noch einmal ausdrücklich, dass die im Bundestag gebildete Parlamentsgruppe Bahnlärm die Arbeit der Bürgerinitiativen tatkräftig unterstützt und hat die Abgeordneten nun schriftlich gebeten, die Anmerkungen zum Lärmmonitoring und die Wünsche zum Gesamtkonzept der Lärmsanierung zu unterstützen. (PM)
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