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Nachricht vom 11.04.2020    

Land nimmt Stellung zu Kritik an Bearbeitung der Soforthilfen

Die versprochenen schnellen und unkomplizierten Finanzhilfen für die kleinen rheinland-pfälzischen Unternehmen sorgen zunehmend für Ärger und Frust bei den Betroffenen. Das Wirtschaftsministerium hat nun mittels einer Pressemitteilung reagiert

Symbolfoto

Region. Es gibt heftige Kritik an der Bearbeitungsdauer der Finanzhilfen der Landesregierung. Wir berichten. Nun hat die Regierung mittels einer Pressemitteilung dazu Stellung genommen. Die Anträge sollen nach unseren Informationen bis Ende des Monats alle abgearbeitet sein.

Schnell und rechtssicher: So läuft die Bearbeitung der Soforthilfen
Unternehmer in Rheinland-Pfalz sollen möglichst schnell und rechtssicher die Soforthilfe ausgezahlt bekommen. Stand 10. April wurden 2.450 Anträge mit einer Summe von 19,5 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt wurden 62.000 Anträge gestellt. Rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten dazu freiwillig Feiertagsarbeit über die Ostertage.

Der Hintergrund hierzu
Seit dem 29. März können in Rheinland-Pfalz Soforthilfen für Selbständige und Unternehmen über die Investitions- und Strukturbank (ISB) beantragt werden. Da es seitens der Antragsteller vermehrt zu Nachfragen zum Verfahren kommt, erläutert die Landesregierung den Ablauf:
Stand heute wurden 19,5 Millionen Euro für insgesamt 2.450 Anträge bewilligt. Insgesamt wurden 62.000 Anträge gestellt, die derzeit bearbeitet werden. Rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten dazu freiwillig Feiertagsarbeit über die Ostertage.

Warum dauert es in RLP aber länger als anderswo?
In Rheinland-Pfalz wurden die Antragsformulare am Sonntag, 29. März, online gestellt. Am gleichen Tag als der Bund die Verwaltungsvereinbarung erlassen hat, die regelt, wie das Programm anzuwenden ist. Andere Bundesländer hatten einige Tage zuvor eigene Verfahren veröffentlicht, die aber teilweise von den Vorgaben abwichen und geändert werden mussten. In Rheinland-Pfalz ist das Verfahren rechtssicher und im Einklang mit dem Bundesprogramm - der spätere Start zahlt sich aus.



Rheinland-Pfalz verlangt auf den Anträgen eine rechtssichere Unterschrift. Betrüger hätten sonst leichtes Spiel. Wie wichtig das ist, sehen wir gerade in Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet aber auch ein längeres Verfahren: Alle Anträge müssen heruntergeladen, unterschrieben, eingescannt und versendet werden. Bei der ISB kommt hierbei jetzt ein neuer Hochleistungsscanner zum Einsatz.

Die von Rheinland-Pfalz bewilligten Anträge sind geprüft. Was Sie von der ISB erhalten, ist auch wirklich die Summe, die Ihnen zusteht und mit der Sie kalkulieren können - sofern Ihre Angaben stimmen. Andere Länder haben beispielsweise die Höchstsumme überwiesen und in einem Begleitschreiben klargestellt, dass es sich um eine vorläufige Bewilligung handelt und gegebenenfalls ein Teil des Geldes zurückgezahlt werden muss. Ein solches Verfahren sorgt für eine schnellere Ausschüttung. Die Unternehmen wissen aber nicht, wie viel Geld ihnen tatsächlich zusteht und wieviel sie zurückzahlen müssen.
(PM/red)



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