Corona unverändert bei 200 positiven Fällen im Kreis Neuwied
Landrat Hallerbach: Gutes Versorgungsnetz für COVID-19 Patienten aufgebaut. Weiterhin gilt: Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und zu Hause bleiben. Am Mittwoch kamen keine neuen positiven Befunde aus den Laboren zurück, sodass die Fallzahl bei unverändert 200 Personen im Kreis Neuwied ist.
Neuwied. Landrat Achim Hallerbach: „Die Infektionskurve lässt eine leichte Abflachung erkennen. Dies ist keine Entwarnung der Situation. Jeder Unterbrechung und Verlangsamung der Virusausbreitung hilft uns Zeit zu gewinnen, damit insbesondere Risikogruppen besser geschützt werden können.“
Nach den Ostertagen konnten auch die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden und Stadt Neuwied ein Fazit ziehen. „In fast allen Kommunen wurde die Einhaltung der Rechtsverordnung über die Osterfeiertage durchgehend kontrolliert. In den allermeisten Fällen reichten die persönliche Ansprache oder mündliche Platzverweise, um eine Ansammlung aufzulösen. Der Großteil der Bürgerinnen und Bürger beachten die kontaktreduzierenden Maßnahmen“, sagte Landrat Achim Hallerbach. Anzeigen wurde nur in der Verbandsgemeinde Unkel (13 Einzelanzeigen) dazu gefertigt. In Neuwied wurden zum Beispiel in den vier Tagen insgesamt 60 Kontrollen durchgeführt, ohne dass es dabei zu einer Anzeigenerstattung kam. Zusammen mit den 56 Anzeigen aus dem Bereich der Polizeiinspektion Neuwied wären das dann 69 Anzeigen über das Osterwochenende.
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„Der Landkreis Neuwied besitzt mit sechs Corona-Ambulanzen landesweit das dichteste Netz wie die Kassenärztliche Vereinigung mitteilte. Ein weiterer Standort in der Verbandsgemeinde Puderbach ist aktuell im Aufbau. Dies sichert die flächendeckende Versorgung der an Corona erkrankten Personen sowie Untersuchung der Verdachtsfälle. Damit stabilisieren wir den Regelbetrieb der Hausarztpraxen und entlasten unsere Krankenhäuser. Nur so können wir unser Gesundheitssystem für die weiteren Entwicklungen vorbereiten“, unterstreicht Landrat Achim Hallerbach.
Dritte Landesverordnung zur Änderung der dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 1. April 2020
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