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Nachricht vom 21.04.2020    

Jobcenter Landkreis Neuwied: Trotz hohem Antragsaufkommen keine Bearbeitungsstaus

Die Türen des Neuwieder Jobcenters sind derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Dennoch gibt es in der aktuellen Situation für die Mitarbeiter ein hohes Arbeitsaufkommen. „Im Normalfall erreichen uns durchschnittlich 150 Arbeitslosengeld II – Neu-Anträge pro Monat“, sagt Manfred Plag, Leiter des Neuwieder Jobcenters. „Diese Zahl hat sich in den vergangenen vier Wochen mehr als vervierfacht.“

Job-Center Neuwied. Foto: pr

Neuwied. Diese Entwicklung ließ sich nicht in Gänze vorhersehen - das Jobcenter Neuwied hat jedoch frühzeitig mit internen Umstrukturierungen begonnen und konnte so bisher lange Wartezeiten in der Bearbeitung vermeiden. „Um die erwartete Antrags-Zunahme bewältigen und die zustehenden Leistungen schnell an die Leistungsberechtigten zahlen zu können, wird die Zahl der Mitarbeiter im Leistungsbereich vorübergehend intern deutlich aufgestockt“, so Manfred Plag. Wenn Anträge auf Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) vollständig eingereicht werden, können die Leistungen innerhalb von fünf Tagen bewilligt werden.

Viele Solo-Selbständige beantragen Leistungen zur Grundsicherung
Unter den Neu-Antragstellern befindet sich ein hoher Anteil an Kleinunternehmern und Solo-Selbständigen, die in der Corona-Pandemie in akute Notlagen geraten sind. Plag hierzu: „Wir können gar nicht sagen, dass eine Branche besonders betroffen ist, da die Kunden aus völlig unterschiedlichen Bereichen kommen. Vom Blumenladenbesitzer über das Kosmetikstudio bis hin zum Reisebüro – viele stehen nach Wochen des Verdienstausfalls vor dem finanziellen Aus und müssen Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB-II beantragen“.

Die Kommunikation mit Kunden erfolgt per Telefon, E-Mail und Briefverkehr. Zusätzlich zu der regulären Rufnummer wurden zwei Sonderrufnummern für Notfälle (akute finanzielle Engpässe) eingerichtet. Da persönliche Vorsprachen nur in äußersten Ausnahmefällen möglich sind, werden auch die Anträge postalisch, per E-Mail oder auch per Telefon gestellt. Die formale Antragstellung mit Identitätsprüfung wird dann später nachgeholt.

Mit dem Gesetz für den „erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung“ vom 28. März hat der Gesetzgeber die Voraussetzung für den Bezug von Leistungen der Grundsicherung deutlich gelockert. Von der Corona-Krise Betroffene können finanziell unterstützt werden, und zwar so, wie es diese Krise erfordert: schnell und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich. Einkommen, auch des Partners, wird jedoch wie bisher im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigt.



Ein wesentlicher Punkt ist die vorläufige Aussetzung der Vermögensprüfung. Diese Regelung kommt vor allem Solo-Selbständigen zugute, die aufgrund wirtschaftlicher Engpässe vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind. Allerdings gilt dies nur bis zu einem Vermögen von 60.000 Euro. Auch die Kosten der Unterkunft werden erst ab Anfang Oktober wieder auf ihre Angemessenheit überprüft. Ziel ist es hier, dass niemand Hals über Kopf umziehen muss.

Michael Mahlert: „Rückkehr zur Normalität wird dauern“
„Selbst Unternehmer, die im Rahmen des Lockdown nicht grundsätzlich schließen mussten, sind teilweise betroffen, weil die Kundschaft ausgeblieben ist, Lieferketten unterbrochen wurden oder Aufträge storniert wurden“, sagt Michael Mahlert, Vorsitzender der Trägerversammlung des Jobcenter Landkreis Neuwied. „Unser Jobcenter ist gut aufgestellt und gut vorbereitet. Wer auf Hilfe angewiesen ist, einen Antrag stellt und die Voraussetzung erfüllt, bekommt hier schnell geholfen. Ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ gibt es allerdings mit den erleichterten Voraussetzungen auch in der Krise noch nicht“.

Mahlert rechnet in den kommenden Wochen mit weiteren Steigungen in der Zahl der Hilfesuchenden, da die Wirtschaft erst ganz allmählich wieder hochgefahren und für Entspannung sorgen werde. „Auch nach der Pandemie - ein Zeitpunkt, der noch lange nicht in Sichtweite ist -werden voraussichtlich mehr Menschen von der Grundsicherung leben als davor. Die Vermittlung von Arbeitslosen wird schwieriger, da die gesamte Wirtschaft unter den Auswirkungen leidet. Bis wir wieder zur Normalität zurückkehren können, das wird noch einige Zeit dauern.“

Telefonnummer des Jobcenters ist 02631 -9411-0 und die Homepage www.jobcenter-landkreis-neuwied.de. Über die Hotline sind täglich von 7.30 Uhr bis 18 Uhr Mitarbeiter des Jobcenters erreichbar. Auf der Homepage findet sich unter anderem der Kurzantrag zur Beantragung von ALG II zum Download.



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