Drive-In System in der Fieberambulanz Neuwied gestartet
Über das Wochenende ist im Kreis Neuwied die Summe der Fallzahlen auf 209 (+1) Personen weiter angestiegen. Hierunter sind drei Todesfälle sowie 180 Personen, die bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden konnten.
Neuwied. „Auch wenn die Zahlen nur noch sehr langsam ansteigen, ist keine Entwarnung zu geben. Es gilt weiterhin Abstand zu halten und die Maßnahmen ernst zu nehmen“, betont Landrat Achim Hallerbach.
Die Summe der Fälle verteilt sich auf die Kommunen wie folgt:
Stadt Neuwied 75
VG Asbach 30
VG Bad Hönningen 15
VG Dierdorf 5
VG Linz 21
VG Puderbach 10
VG Rengsdorf-Waldbreitbach 30
VG Unkel 23
Nachdem die Fieberambulanz in Neuwied am Wochenende auf ein sogenanntes „Drive-In“ System umgebaut wurde, ist heute der erste Tag nach dem neuen System geöffnet gewesen. Mit dem PKW fährt man nun direkt auf das Gelände und wird zum Testzelt geführt. Ein Arzt sowie Assistent in Schutzkleidung kommen direkt ans Fahrzeug und nehmen die entsprechenden Daten auf. Auch der Testabstrich wird direkt am Fahrzeug durchgeführt, ohne dass die betroffenen Personen aus ihrem Fahrzeug aussteigen. Anschließend wird man wieder vom Gelände runtergeführt.
„Mit dem neuen System können wir den Personaleinsatz in der Fieberambulanz nochmals optimieren. Sollten die Zahlen wieder ansteigen, können wir aber jederzeit das vorherige System wieder aktivieren“, beschreibt Landrat Achim Hallerbach die Situation. Die Betriebszeiten der Fieberambulanz in Neuwied ist montags bis freitags von 8 bis 10 Uhr, am Wochenende bleibt sie vorerst geschlossen.
Eine Fieberambulanz sollten Personen aufsuchen, die in den vergangenen 14 Tagen mit einem bestätigt, infizierten Corona-Patienten direkten Kontakt hatten und Symptome aufweisen. Zu den möglichen Symptomen gehören Fieber, trockener Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Schüttelfrost. Auch können sich Personen mit eindeutigen Symptomen testen lassen, wenn nachweislich kein Kontakt zu einem Infizierten bestand. Wichtig ist, dass jeder seinen Personalausweis und seine Krankenkassenkarte vorlegen kann. Vorab sollte man sich über die landesweite Corona-Hotline 0800 99 00 400 registrieren lassen. (PM)
Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) Vom 17. April 20201
Zweite Landesverordnung zur Änderung der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Vom 24. April 2020
Auslegungshilfe zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020
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