Corona: Fallzahlen steigen auf 210 im Kreis Neuwied
Die Corona-Fallzahlen sind im Kreis Neuwied auf 210 Personen (+1) am Montag, den 4. Mai angestiegen, nachdem seit Donnertag kein neuer Fall hinzugekommen ist. Hierunter sind drei Todesfälle sowie mittlerweile 190 Personen, die bereits aus der Quarantäne entlassen werden konnten.
Neuwied. Die Summe der Fälle verteilt sich auf die Kommunen wie folgt:
Stadt Neuwied 76
VG Asbach 30
VG Bad Hönningen 15
VG Dierdorf 5
VG Linz 21
VG Puderbach 10
VG Rengsdorf-Waldbreitbach 30
VG Unkel 23
„Für den Fall eines plötzlichen hohen Anstieges der Fallzahlen bereiten wir uns dennoch vor und sind in Alarmbereitschaft. Um insbesondere im Bereich der Pflege vorbereitet zu sein und genügend Personal bereit zu haben, suchen wir nun freiwillige Helferinnen und Helfer, die an einer Schulung für Grundkenntnisse in der Pflegeunterstützung teilnehmen“, erklärt Landrat Achim Hallerbach. Hierzu bietet der Landkreis Neuwied in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen Kompaktlehrgänge an. An zwei Tagen soll ein Grundwissen rund um das Thema Pflege vermittelt werden.
Im Detail geht es bei der Helferschulung um Informationen zur Erkrankung CoViD-19, ein Überblick zu rechtlichen Grundlagen, die Themen Hygiene, Vitalzeichen, Körperpflege aber auch um Maßnahmen der Prophylaxe sowie Nahrungsaufnahme. Die Schulungen wurden durch erfahrene Pflegefachkräfte von Deutschem Roten Kreuz und Malteser Hilfsdienst konzipiert und werden von diesen auch geleitet. „Ziel ist es, interessierte Bürger mit Grundkenntnissen auszustatten, welche sie in die Lage versetzen unter Anleitung einer Pflegefachkraft alten und kranken Menschen zu helfen und diese zu unterstützen“, beschreibt Pressesprecher Tim Wessel den Ansatz des Kompaktlehrgangs.
Die Kurse werden in der Wiedhöhenhalle in Kurtscheid angeboten. Für die Teilnehmer entstehen keine Kosten. Erste Termine sind bereits für Mitte Mai geplant. Interessierte werden gebeten sich über die Helfer-Hotline 02631 803-700 zu registrieren und einen Schulungstermin abzustimmen.
Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) vom 30. April 2020.
Diese Verordnung tritt am 3. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft. (2) Die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2020, tritt mit Ablauf des 2. Mai 2020 außer Kraft.
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