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Nachricht vom 20.05.2020    

Gemeinsame Leitlinien zur künftigen Kita-Betreuung erarbeitet

Von Wolfgang Tischler

Gemeinsam haben Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und die Vertreter/innen der Kita-Spitzen in Rheinland-Pfalz am Mittwochnachmittag (20. Mai) Leitlinien zur weiteren Öffnung der Kitas vorgestellt. Es wurde festgelegt, dass die Kitas spätestens ab Anfang Juni einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten und so den Kindern frühkindliche Bildung ermöglichen, die Familien entlasten und die Fachkräfte schützen.

Symbolfoto

Region. Alle Kinder sollen so schnell wie möglich phasenweise zurück in die Kita. Gleichzeitig gilt, dass es noch nicht zu einem vollständigen Regelbetrieb kommen wird. Die Planungen sind im Moment weiterhin von drei Bedingungen abhängig: Dem Infektionsgeschehen, dem möglichen Personaleinsatz und den räumlichen Gegebenheiten. Deshalb gilt es jetzt, gemeinsam mit allen Beteiligten vor Ort flexible Lösungen zu finden. Das bedeutet, dass vor Ort feste Gruppen gebildet werden müssen, die auch nicht durchmischt werden sollen. Aufgrund der einschränkenden Bedingungen kann es vor Ort auch dazu kommen, dass Gruppen tageweise oder im Wechsel vormittags/ nachmittags betreut werden.

Die konkrete Ausgestaltung obliege dabei weiterhin den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Einrichtungsträgern als Verantwortungsträgern vor Ort. Die Kita-Öffnungen, da waren sich alle Beteiligten einig, gelingen, weil alle sie mittragen und ihren Beitrag dazu leisten.



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Daneben muss als zweite Säule des Kita-Angebots auch weiterhin eine Betreuung mit einem höheren Betreuungsumfang bei Betreuungsnotlagen (insbesondere bei Alleinerziehenden oder voll berufstätigen Eltern) und aus kindbezogenen Gründen bereitgestellt werden. Da, solange Betreuungskapazitäten eingeschränkt sind, ein Spannungsverhältnis mit den Bildungsrechten und Betreuungsbedarfen aller anderen Familien besteht, sind enge Kriterien für den Zugang zu diesem Betreuungsangebot aufzustellen und transparent zu kommunizieren, die nicht der zuletzt praktizierten „erweiterten Notbetreuung“ entsprechen müssen. Eine Priorisierung bestimmter Berufsgruppen erfolgt dabei bei gleichbleibendem Infektionsgeschehen erst einmal nicht.
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Hier sind die erarbeiteten Leitlinien ausführlich zusammengefasst.




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