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Nachricht vom 25.05.2020    

Achte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist erschienen

Von Wolfgang Tischler

Die am Montagabend (25. Mai 2020) veröffentlichte 8. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am Mittwoch, 27. Mai 2020 in Kraft. Sie umfasst insgesamt 28 Seiten und regelt die weiteren Lockerungen.

Symbolfoto

Region. In der neuesten Verordnung wird unter anderem die Eröffnung der Fitnessstudios, Tanzschulen, Veranstaltungen, Kino, Sport, Märkte im Freien und vieles andere geregelt. Der Text ist von vielen in den letzten Tagen schon sehnsüchtig erwartet worden, denn wer ab Mittwoch öffnen will, der muss noch einiges vorbereiten und in die Wege leiten. Hier können Sie die Verordnung im kompletten Umfang einsehen.

Mit der neuen Verordnung wurden auch die nachstehenden Hygienekonzepte verarbeitet.
1. Hygienekonzept für Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen
2. Hygienekonzept für Fitnessstudios
3. Hygienekonzept für Freibäder
4. Hygienekonzept für Flohmärkte, Sondermärkte und ähnliche Märkte im Freien
5. Hygienekonzept für Spielhallen
6. Hygienekonzept für den Sport auf Außenanlagen
7. Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich
8. Hygienekonzept für Tanzschulen
9. Hygienekonzept für Zirkusse
10. Hygienekonzept für Spielbanken
11. Hygienekonzept für Wettvermittlungsstellen
12. Hygienekonzept für Theater, Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser und Kleinkunstbühnen mit Bestuhlung



Hygieneplan für die Schulen
Der Hygieneplan Corona wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der Universitätsmedizin Mainz erarbeitet. Er soll die Schulen bei den Planungen und der Umsetzung der notwendigen Hygienemaßnahmen unterstützen.

Empfehlungen für Kindertagesstätten
Das Ministerium für Bildung hat gemeinsam mit den Kommunalen Spitzen, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, dem Landeselternausschuss, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. und der komba Empfehlungen zur Anpassung der Hygienepläne der Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz betreffend Corona veröffentlicht.

Hygieneregeln für Gastronomie und Hotellerie – Handreichung für Betriebe
Das Wirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz sowie die Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam Hygieneregeln für die Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben und Hotels vereinbart und eine Handreichung für die Betriebe verfasst.
woti





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