Abfallwirtschaft im Kreis wird in eigene Gesellschaft überführt
Von Wolfgang Tischler
Der Kreistag hatte mit Beschluss vom 23. September 2019 die Verwaltung beauftragt, die notwendigen rechtlichen Schritte zur Gründung, Ausstattung und Übertragung der Aufgabe der Abfallwirtschaft auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vorzubereiten. Die Ergebnisse lagen nun in der jüngsten Kreistagssitzung zur Entscheidung vor.
Neuwied. Die Anstalt öffentlichen Rechts führt den Namen “Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied Anstalt öffentlichen Rechts” und hat ihren Sitz in Neuwied. Das Stammkapital der Anstalt öffentlichen Rechts beträgt 6.800.000 Euro. Der Landkreis überträgt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 (0 Uhr) die zum Abfallwirtschaftsbetrieb gehörenden Gegenstände des Vermögens, jeweils als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.
Der Hintergrund der Maßnahme ist die Zusammenführung der bisherigen Einheiten (Abteilung 7 der Kreisverwaltung und der Sammellogistik REK) und die Ausdehnung des operativen Geschäfts, wie zum Beispiel die Grünschnittverwertung. Dies erfordert die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen. „Dazu bedarf es einer klaren Abgrenzung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten sowie direkte, kurze Entscheidungswege um dieses „Unternehmen“ wirtschaftlich und effizient steuern zu können“, erklärte Achim Hallerbach dem Kreistag.
Die Anstalt des öffentlichen Rechts bietet hier als „kommunale GmbH“ die Vorteile einer flexiblen Unternehmensform, bei der die direkte Zuständigkeit und inhaltliche Gestaltung der Politik durch den Verwaltungsrat und auch den Kreistag weiterhin gewährleistet ist.
Die von der Kanzlei Dornbach in Koblenz erarbeiteten Vorlagen wurden im Vorfeld mit dem Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Schwerbehindertenvertreter sowie der Gewerkschaft abgestimmt. Auch mit der ADD, der Kommunalaufsicht, wurden die Unterlagen und die Beschlussvorlagen abgestimmt. Es gab von allen Seite, keine Bedenken gegen die Gründung der AöR. Der Gründungszeitpunkt und damit Start der AöR „Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied“ wird der 1. Januar 2021 sein. Dies haben die Kreistagsmitglieder am gestrigen Montag (25. Mai) beschlossen. Nun können die internen Abstimmungen diverser Details in der Kreisverwaltung beginnen.
woti
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