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Nachricht vom 24.06.2020    

Zwei getunte Fahrzeuge in Neuwied sichergestellt

Am 23. Juni wurden im Dienstbezirk der Polizeiinspektion Neuwied insgesamt acht Verkehrsunfällen protokolliert. In der Tunerszene gab es weitere Überwachungen, die in zwei Fällen zur Sicherstellung der Fahrzeuge führte.

Symbolfoto

Unfälle
Neuwied. Gegen 11 Uhr kam es an der Stettiner Straße in Neuwied zu einem Verkehrsunfall. Hierbei fuhr ein 54-jähriger Fahrzeugführer aus der Ausfahrt des ansässigen Wertstoffhofes und übersah den vorfahrtsberechtigten 43-jährigen Rollerfahrer. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, wobei der Rollerfahrer leicht verletzt wurde. Im Rahmen der Unfallaufnahme ergaben sich Anzeichen, dass der 43-jährige den Roller im alkoholisierten Zustand geführt hatte. In der Folge wurde dem Rollerfahrer eine Blutprobe entnommen und auch gegen ihn ein Verfahren eingeleitet.

Auf der Engerser Landstraße kam es gegen 15:32 Uhr zu einem Unfall beim Ausfahren aus einer Grundstückseinfahrt. Der 61-jährige Fahrzeugführer übersah hierbei eine 65-jährige vorfahrtsberechtigte Fahrzeugführerin. Bei dem Zusammenstoß beider Fahrzeuge wurde die 65-Jährige zum Glück nur leicht verletzt. Die beschädigten Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Verkehrsüberwachung
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung getunter Fahrzeuge wurden die Beamten gleich in drei Fällen auf Fahrzeuge mit unterschiedlichsten Veränderungen aufmerksam. Die Veränderungen beliefen sich szenetypisch auf geänderte Abgasanlagen, unterschiedliche Tieferlegungen, geänderte Rad-/Reifenkombinationen oder auch Eingriffe in die Beleuchtungseinrichtungen. Den geschulten Beamten entgingen bei den Kontrollen erneut keine Details und auch die eine oder andere Einlassung des jeweiligen Fahrzeugführers konnte in zwei Fällen die Sicherstellung der Fahrzeuge nicht verhindern.



Die Fahrzeugführer dürfen sich nun auf kostenintensive Verfahren einstellen. Die Kontrollen der letzten Wochen werden in nächster Zeit ausgebaut und weiter intensiviert. Die Polizei Neuwied kann in diesem Zusammenhang nur an die Fahrzeugführer appellieren die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und auch bei einem Fahrzeugkauf zu prüfen, ob Veränderungen bereits durch eine anerkannte Prüfstelle abgenommen oder die notwendigen Ersatzdokumente vorhanden sind.
(PM Polizei)


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