Werbung

Nachricht vom 24.06.2020    

Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen

Beamte trifft eine besondere Pflicht, die Höhe der ihnen ausgezahlten Bezüge zu überprüfen. Andernfalls müssen zu viel geleistete Bezüge regelmäßig dem Dienstherrn zurückgezahlt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine gegen einen Rückzahlungsbescheid gerichtete Klage ab.

Symbolfoto

Koblenz. Die Klägerin erhielt mit ihrer Ernennung zur Lehrerin und Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 im Jahr 2003 neben ihrer Besoldung eine Stellenzulage in Höhe von 51,13 Euro. Zuvor hatte ihr der Beklagte mitgeteilt, dass sie einen Anspruch auf eine Stellenzulage habe. Eine entsprechende Mitteilung unterblieb, als die Klägerin im Jahr 2007 zur Förderschullehrerein ernannt und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 eingewiesen worden war. Trotzdem zahlte der Beklagte der Klägerin – von dieser unbeanstandet – die Stellenzulage bis ins Jahr 2019 weiter.

Im Jahr 2019 forderte der Beklagte die überzahlten Dienstbezüge in Höhe von fast 4.000 Euro von der Klägerin vollständig zurück. Nachdem der Rückzahlungsbetrag im sich anschließenden Widerspruchsverfahren um 30 Prozent reduziert worden war, wandte sich die Klägerin gegen den noch übrig gebliebenen Rückzahlungsbetrag mit ihrer vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erhobenen Klage. Sie trug vor, sie habe das Geld zwischenzeitlich ausgegeben; bereits aus diesem Grunde könnten die überzahlten Bezüge nicht zurückgefordert werden.

Ein Verschulden an der Überzahlung treffe sie nicht, da sie weder Kenntnisse im Bereich des Besoldungsrechts habe noch ihr die Definition einer Stellenzulage bekannt sei. Auch die Tatsache, dass sie nach ihrer Beförderung keine Mitteilung über die Fortzahlung der Zulage erhalten habe, hätte keine Zweifel an der Richtigkeit der Bezügeberechnung bei ihr geweckt. Vielmehr treffe den Beklagten ein Organisationsverschulden, weil er in der von ihm eingesetzten Software keine Plausibilitätsprüfung vorgesehen habe.



Dem folgte das Verwaltungsgericht Koblenz nicht und wies die Klage ab. Die Verwaltungsrichter folgten der Auffassung des Beklagten, wonach es zu den Sorgfaltspflichten eines Beamten gehöre, die Bezügemitteilungen bei besoldungsrelevanten Änderungen im dienstlichen oder persönlichen Bereich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und auf Überzahlungen zu achten. Diese Pflicht habe die Klägerin verletzt.

Bei einer Überprüfung der Bezügemitteilung hätte ihr ohne Weiteres auffallen müssen, dass ihr die ausgezahlte Stellenzulage nicht mehr zustehe. Dies hätte sich für die Klägerin auch aus der Tatsache ergeben müssen, dass sie nach ihrer Beförderung keine Mitteilung über einen Anspruch auf Stellenzulage erhalten habe. Der fehlende Anspruch habe sich auch aus einem der Klägerin bereits im Jahr 2002 übersandten Merkblatt ergeben, wonach eine Stellenzulage nur nach vorheriger Festsetzung durch die Personaldienststelle ausgezahlt werde. Aus diesen Gründen habe der Beklagte die überzahlten Bezüge zurückfordern können, obwohl die Klägerin diese bereits ausgegeben habe.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. (PM)
Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Treffpunkt für Trauernde: Austausch und Unterstützung in Neuwied

Der Neuwieder Hospizverein bietet Eltern, die um ein erwachsenes Kind trauern, einen besonderen Treffpunkt. ...

Aktualisiert: 14-jähriger Junge aus Oberraden wohlbehalten gefunden

Seit dem 11. März galt San Luca S. aus Oberraden als vermisst. Die Suche nach ihm hielt die Region in ...

Ameisenbär "Bramble" ist umgezogen

"Schau mal Mama, den haben wir ja noch nie gesehen!" Das Mädchen drückt die Nase an die Fensterscheibe, ...

Einbruch in Vettelschoß - Polizei sucht Zeugen

In den Abendstunden des 24. März ereignete sich ein Einbruch in Vettelschoß. Die Polizei ist auf der ...

Frühlingszeit, Zeckenzeit: Was Hunde, Katzen & Menschen jetzt wissen müssen

Nach einem milden Winter sind die Zecken wieder unterwegs und machen nicht nur uns Menschen, sondern ...

Das Raiffeisenmuseum in Hamm: Genossenschaftsidee zum Anfassen

Im kleinen Hamm an der Sieg steht das Geburtshaus des großen Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818–1888), ...

Weitere Artikel


Kollision auf der B 8 – zwei Personen schwer verletzt

Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 8 bei Rettersen sind am Mittwochnachmittag, 24. ...

Bürger machen mobil für fairen Umgang mit Bürgermeister Mang

Geplante Kundgebung vor der Stadtratsitzung am 2. Juli. Seit Monaten schwelt die "Causa Mang" in Rathaus ...

Klara trotzt Corona, XXXIV. Folge

Mit wöchentlich neuen Episoden möchten Ihnen die Autoren der Limburg-Krimis, Christiane Fuckert und Christoph ...

SPD-Niederbieber-Segendorf fordert gemeinsames Bürgerhaus

Die SPD Niederbieber-Segendorf fordert für die Bürger der Stadtteile Niederbieber, Segendorf, Rodenbach ...

Corona und Verschwörungstheorien – Online-Vorträge der Universität in Koblenz

Die Universität Koblenz-Landau bietet eine Online-Veranstaltungsreihe rund um das aktuelle Thema Corona ...

Zwei getunte Fahrzeuge in Neuwied sichergestellt

Am 23. Juni wurden im Dienstbezirk der Polizeiinspektion Neuwied insgesamt acht Verkehrsunfällen protokolliert. ...

Werbung