Michael Mang: Blick auf Abwahlverfahren aus verschiedener Sicht
Von Wolfgang Tischler
Am Donnerstag, den 2. Juli wird ab 17.30 Uhr in einer Sondersitzung des Neuwieder Stadtrates über die Zukunft des Bürgermeisters Michael Mang entschieden. Ein rechtsgültiger Abwahlantrag wurde frist- und formgerecht von der Papaya-Koalition und einer Stimme der FDP vorgelegt. Somit muss nun in namentlicher Abstimmung über den Antrag entschieden werden. Erforderlich sind 32 Stimmen für die Abwahl, ansonsten ist der Antrag gescheitert.
Neuwied. Wie sich nach den diversen Pressekonferenzen nun herauskristallisiert, gab es schon im Dezember 2019 das Bestreben der Koalition, dass Mang zurücktreten solle. Die CDU bot seinerzeit laut der SPD-Fraktion an, dass sie das Vorschlagsrecht des Bürgermeisters an die SPD abtreten würde. „Eine Grundlage für einen Rücktritt Mangs oder gar eine Abwahl hat es aus Sicht der Sozialdemokraten nicht gegeben. Schon zu diesem Zeitpunkt sprachen sich die SPD-Vertreter für die Aufklärung der Vorwürfe aus“, schreibt die SPD in ihrer heutigen Pressemitteilung. „Das ohnehin zweifelhafte Angebot wurde dann nach einer kontroversen Stadtratssitzung seitens des CDU-Fraktionsvorsitzenden zurückgenommen“, heißt es von der SPD weiter und sie wertet dies als taktische Spielchen.
Die SPD hält an ihrer klaren Linie, erst komplette Aufklärung der Vorfälle und dann die Entscheidung treffen, fest. Mit uns gibt es keine Vorverurteilung erklärt Sven Lefkowitz und ergänzt: „Wir stimmen gegen die Abwahl von Michael Mang.“
Das sagt die AfD
Die AfD hat sich jetzt über Facebook zu den letzten Äußerungen in den Pressekonferenzen zu Wort gemeldet. Sie schreibt dort unter anderem; „Martin Hahn ergänzte: „Es gibt keinerlei Absprache mit der AfD, keine Allianzen, sondern eine klare Abgrenzungshaltung.“ Das ist so richtig und unterstreicht die antidemokratische Denke Hahns. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass man sich vor Antragstellung sehr für unsere Position interessiert hat.“
Michael Mang meldet sich auch nochmals zu Wort
Er verwahrt sich gegen eine Vorverurteilung seiner Person und begrüßt die Aufhebung des Fraktionszwangs in der Papaya-Koalition. So können die Ratsmitglieder frei nach ihrer persönlichen Meinung entscheiden „und die gegen mich erhobenen Vorwürfe jenseits von Parteitaktik und Postenproporz beurteilen. Für diese schwerwiegende Entscheidung bitte ich alle Beteiligten um eine objektive und fundierte Beschäftigung mit der Sachlage. Vor allem bitte ich alle Beteiligten um Fairness im Umgang mit meiner Person ohne jede Vorverurteilung.“
Das zivilrechtliche Verfahren, das Klarheit in die Vorgänge rund um die GSG bringen soll, steht ganz am Anfang und wird die Schuld- und Schadenersatzfrage erst noch klären. „Zur Untermauerung und Objektivierung der Faktenlage bieten wir den Stadtratsmitgliedern der Stadt Neuwied am Dienstag, 30.06.2020, im Zeitraum von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Kanzleiräumen der renommierten Kanzlei Dr. Caspers Mock & Partner, Rudolf-Virchow-Str. 11, 56073 Koblenz begrenzte Akteneinsicht an“, dies hat Mang in einem Schreiben allen Ratsmitgliedern mitgeteilt.
Was sagt der Anwalt von Michael Mang?
Der von Michael Mang beauftragte Rechtsanwalt Christian Hecken von Dr. Caspers Mock & Partner erklärt dazu: „Wir gehen davon aus, dass nach gewährter Akteneinsicht die Stadtratsmitglieder ihrer gewissenhaften Pflicht zur Rücknahme des Abwahlantrags aus rechtsstaatlichen Gründen und zur Rückkehr zu allgemein anerkannten Umgangsformen nachkommen werden. In letzter Konsequenz geht es dabei auch um den Ruf der Stadt Neuwied: Ist dort ein faires Verfahren für einen engagierten Kommunalpolitiker möglich oder findet eine Vorverurteilung durch den Stadtrat statt.“
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Nachtrag:
wie uns aktuell von Bürgermeister Mang mitgeteilt wird, wurde von Oberbürgermeister Jan Einig untersagt, die begrenzte und anonymisierte Akteneinsicht für alle Mitglieder des Stadtrats durchzuführen. Der Anwalt von Mang sieht dies anders und hatte es rechtlich geprüft.
Michael Mang schreibt dazu noch: „Es entsteht bei mir die Sorge, dass alles was gegen mich im Abwahlverfahren verwendet werden kann, veröffentlicht wird, aber zu allem was entlastend sein könnte, der Zugang konsequent verwehr wird. Dieses Vorgehen bedauere ich ebenso wie die Tatsache, dass ich in der für mich entscheidenden Sitzung nicht vor dem Stadtrat sprechen darf – zum Beispiel mit einer persönlichen Erklärung vor Eintritt in die Sitzung. Ich habe das Gefühl ausgebremst zu werden.“
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