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Nachricht vom 02.07.2020    

Polizei Neuwied findet bei vier Kontrollen Drogen

Am 1. Juli wurden auf der Polizeiinspektion Neuwied insgesamt acht Verkehrsunfälle protokolliert. Bei Kontrollen wurden in vier Fällen Betäubungsmittel gefunden. Ein getuntes Fahrzeug wurde stillgelegt. Einen vorangegangenen Hinweis der Polizei hatte der Fahrer nicht umgesetzt.

Symbolfoto

Neuwied. Gegen 7:45 Uhr befuhr ein bislang unbekannter Fahrzeugführer die B256 in Fahrtrichtung Rheinbrücke. Nach Zeugenaussagen fiel plötzlich eine auf dem Fahrzeug mitgeführte Alu-Leiter auf die Fahrbahn. Der Nachfolgende Verkehrsteilnehmer konnte der Leiter nicht mehr ausweichen und überfuhr diese wodurch die Leiter erneut aufgewirbelt wurde und gegen ein drittes, folgendes Fahrzeug prallte. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Glücklicherweise wurde keine Person bei dem Unfall verletzt. Der vorausfahrende Fahrzeugführer entfernte sich von der Unfallstelle ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Aktuell liegen keine Erkenntnisse bezüglich des Verursachers vor. Bei dem genutzten Fahrzeug soll es sich zumindest um einen PKW gehandelt haben. Zeugen die Hinweise zur Sache machen können, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Neuwied unter der 02631/8780 oder unter pineuwied@polizei.rlp.de zu melden.

Getuntes Fahrzeug stillgelegt
Bei einer erneuten Kontrolle getunter Fahrzeuge geriet in der Nacht auf Dienstag, ein 32-jährigen Fahrzeugführer gemeinsam mit seinem genutzten BMW ins Visier der Beamten. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs konnten die Beamten eine nicht ordnungsgemäß abgenommene Fahrwerksveränderung feststellen, welche bereits einige Wochen zuvor durch die Polizei bemängelt wurde. Da der Fahrzeugführer nach eigenen Angaben nicht die finanziellen Mittel hatte, um die Veränderung eintragen zu lassen wurde die Fahrt in der Nacht beendet. Nun muss sich der Fahrzeugführer auf ein kostenintensives Verfahren einstellen. Wie bereits in den vergangenen Tagen bleibt auch hier nur der Appell sich vor einer Kontrolle, um den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs zu bemühen, da es im Nachgang immer teurer wird.

Unter Drogen ohne gültige Fahrerlaubnis
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle eines 35-jährigen Fahrers im Sandkauler Weg ergaben sich Anhaltspunkte für einen Betäubungsmittelkonsum. Weiterhin war der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, um sein zu schnelles Kleinkraftrad zu führen. Ein durchgeführter Test auf Betäubungsmittel erhärtete den Verdacht auf einen zeitnahen Konsum von Kokain und Amphetamin. Die Fahrt wurde beendet, dem Beschuldigten eine Blutprobe entnommen und gleich mehrere Strafverfahren eingeleitet.



Betäubungsmittel sichergestellt
Im Zusammenhang mit einer Personenkontrolle eines 45-Jährigen, konnte am Dienstagmorgen eine "größere" Menge an Betäubungsmitteln sichergestellt werden. Auch bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden weitere tatrelevante Gegenstände aufgefunden. Es wurden Ermittlungsverfahren gegen weitere Personen eingeleitet.

Betäubungsmittel waren schon vor der Haustür zu riechen
Im Rahmen eines zufälligen, polizeilichen Hausbesuches bei einer 43-Jährigen bewiesen die Beamten eine besondere "Spürnase". Bereits bei dem Gespräch vor der Haustür waren sich die Beamten sicher, dass es aus der Wohnung eben nicht nach "Rosenduft", sondern nach Betäubungsmitteln riecht. Bei der folgenden Wohnungsdurchsuchung konnten Betäubungsmitteln aufgefunden und sichergestellt werden. Ein Verfahren wurde eingeleitet.

Ruhestörer hatte Marihuana bei sich
Auch ein 22-Jähriger hatte bei einer Personenkontrolle nur wenig Glück. Zuvor hatte er und zwei weitere Begleiter durch ruhestörenden Lärm auf sich aufmerksam gemacht. Bei der Kontrolle und im Rahmen einer Personendurchsuchung konnte eine geringe Menge an Marihuana sichergestellt werden. Auch in diesem Fall folgt ein entsprechendes Verfahren.

Schlägerei, weil "auffällig angestarrt"
Gegen 18:34 Uhr gerieten zwei kleinere Personengruppen auf der Hermannstraße in Streit. Die zunächst verbale Konfrontation zwischen den weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden endete letztendlich in einer Körperverletzung. Die Frage nach dem Anlass der Auseinandersetzung wurde den Beamten damit begründet, dass eine Beteiligte die andere "auffällig angestarrt" hätte. In Anbetracht einer solchen Äußerung kann man nachträglich nur den Kopf schütteln. (PM)



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