Agentur für Arbeit: „Komfortabler Service für arbeitslose Kunden“
In normalen Zeiten ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie ist alles anders.
Neuwied. Da die Agentur für Arbeit Neuwied seit 18. März geschlossen ist, haben sich rund 3.000 Menschen telefonisch oder online arbeitslos gemeldet. Ab Juli muss nun seitens der Arbeitsagentur die Identitätsprüfung für diesen Personenkreis nachgeholt werden.
Dafür bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ per Nect-App für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen mittels videofähigem Endgerät (Smartphone oder Tablet) erfolgen.
Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, werden ab dem 8. Juli von der Arbeitsagentur angeschrieben. Der Aufruf der entsprechenden Internetseite kann einerseits über einen übersandten QR-Code oder über die URL www.arbeitsagentur.de/selfie-ident erfolgen. Die Anmeldung erfolgt mit Benutzername und Passwort der Agentur für Arbeit, welche im Anschreiben benannt sind. Mit der Nect-App benötigen die Kundinnen und Kunden nur drei Schritte, um ihre Identität zu bestätigen. Sie werden aufgefordert, ein kurzes Video aufzunehmen, filmen die Vorderseite ihres Ausweises und fotografieren die Rückseite ihres Ausweisdokuments. Im Anschluss erfahren die Kundinnen und Kunden sofort, ob die Identifikationsprüfung erfolgreich war.
Wichtig! Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.
Karl-Ernst Starfeld, Chef der Agentur, erklärt: „Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen und bietet somit einen komfortablen Service. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten. Die Kunden, die dieses Verfahren nicht nutzen können oder wollen, werden wir voraussichtlich ab August persönlich in die Arbeitsagentur einladen müssen, um die Identitätsprüfung nachzuholen.“
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung) mit holographischem Merkmal. (PM)
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