Drogenkontrollen in Linz – einige Strafverfahren eingeleitet
Am 22. Juli in den Nachmittagsstunden wurden durch Beamte der Polizeiinspektion Linz am Rhein mobile Verkehrskontrollen mit Hauptaugenmerk auf Betäubungsmittelkriminalität durchgeführt. Zwei Beschuldigte wollten sich durch Flucht entziehen, was jedoch misslang.
Linz. Gegen 17:25 Uhr versuchte sich eine männliche Person in der Straße Im Gestade in Linz am Rhein durch Flucht einer Personenkontrolle zu entziehen, konnte jedoch nach fußläufiger Verfolgung gestellt werden. Im Rahmen der Absuche des Fluchtweges konnte unter Zuhilfenahme eines Drogenspürhundes eine Marihuanamühle mit Anhaftungen von Cannabis aufgefunden werden, deren sich der Beschuldigte während der Flucht entledigte. Eine Marihuanamühle wird szenetypisch als Vorbereitung des Konsums zur Zerkleinerung von Marihuana verwendet.
Nahezu zeitgleich wurde durch eine andere Streifenwagenbesatzung eine amtsbekannte Konsumentin von Betäubungsmitteln erkannt, die mit ihrem PKW die Asbacher Straße in Linz am Rhein befuhr. Auch sie versuchte sich durch Flucht der Verkehrskontrolle zu entziehen, konnte schließlich jedoch in der Schulstraße angehalten und kontrolliert werden. Ihr PKW wurde bereits im April 2020 entsiegelt, sodass Sie das Fahrzeug ohne Zulassung in Betrieb gesetzt hat. Zudem wurde ihr bereits 2018 wegen Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss die Fahrerlaubnis entzogen. Auch am Kontrolltag stand sie spürbar unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC, den psychoaktiven Wirkstoff von Cannabis.
In ihrem Fahrzeug wurde eine geringe Menge Marihuana aufgefunden. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen. Nach verantwortlicher Beschuldigten-Vernehmung wurde sie aus der Maßnahme entlassen. Auch gegen ihren Beifahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, da er ebenfalls verbotenerweise circa ein Gramm Marihuana mitführte.
Ergebnis der Kontrollmaßnahmen: drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Ermittlungsverfahren wegen Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Zulassung. (PM Polizei)
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