Fünf neue Coronafälle durch Reiserückkehrer im Kreis Neuwied
Am heutigen Donnerstag, den 30. Juli sind fünf neue Positiv-Fälle im Kreis Neuwied registriert worden. Die Summe aller Fälle steigt somit auf 239 an. Alle Fälle stehen laut Kreisverwaltung im Zusammenhang mit Reiserückkehrern.
Neuwied. Die Fälle verteilen sich auf die Kommunen wie folgt:
Stadt Neuwied: 81
VG Asbach: 40
VG Bad Hönningen: 19 (+3)
VG Dierdorf: 6 (+1)
VG Linz: 26 (+1)
VG Puderbach: 10
VG Rengsdorf-Waldbreitbach: 32
VG Unkel: 25
Zurückzuführen ist der Anstieg unter anderem darauf, dass Menschen aus einem Aufenthalt in einem der vielen Risikogebiete (unter anderem Türkei, Kosovo, USA) zurück in den Landkreis Neuwied kommen. Für Reiserückkehrende gilt, dass sie sich grundsätzlich unmittelbar nach ihrer Rückkehr nach Deutschland für 14 Tage in häusliche Isolation (sogenannte Quarantäne) begeben müssen. Diese Quarantäne-Pflicht entfällt nur dann, wenn Reiserückkehrende einen negativen Corona-Test und ein ärztliches Attest (beide Dokumente nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.
Die Kreisverwaltung hat eigens eine E-Mailadresse eingerichtet: reiserueckkehrer@kreis-neuwied.de. „Wer diesen Vorgaben nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird in der Folge mit einem Bußgeld von 1.000 Euro pro Person belegt“, erklärt Landrat Hallerbach.
In der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz werden einzelne Bereiche neu geregelt. Die Verordnung ist ab 15. Juli 2020 in Kraft.
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