Stebach wählt am 25. Oktober neuen Ortsbürgermeister
Am Sonntag, dem 25. Oktober 2020, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/ Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Stebach statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 15. November 2020, durchgeführt. Wahlvorschläge können ab sofort eingereicht werden. Die Neuwahl ist erforderlich, da Ortbürgermeister Klein zum 2. August von seinem Amt zurückgetreten ist.
Stebach. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Ersten Beigeordneten Johannes Kern jun., Maischeider Straße 35, 56276 Stebach, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Poststraße 5, 56269 Dierdorf, Zimmer 005, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 07.09.2020, 18 Uhr ab.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf gegen Kostenerstattung erhältlich.
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