Falsche Gewinnversprechen, alkoholisierte Unfallflüchtige und Ruhestörungen
Der Wochenendpressebericht der Polizeiinspektion Linz am Rhein für den Zeitraum 14. bis 16. August berichtet von zwei Unfallfluchten, bei denen die Fahrer unter Alkohol standen. Daneben gab es eine ganze Reihe von Ruhestörungen und einiges mehr.
Falsche Gewinnanrufe
Linz. Am Freitagnachmittag rief ein Unbekannter bei einer Anwohnerin aus Unkel an und gab sich als Mitarbeiter der Firma Rossmann (Drogeriekette) aus. Er gaukelte ihr vor, dass sie 500 Euro in einem Gewinnspiel gewonnen hätte. Als die skeptische Dame anfing Nachfragen zu stellen, legte der Anrufer einfach auf.
Die Polizei bittet folgende Hinweise zu beachten:
- sollten Sie ähnliche Gewinnversprechen erhalten, beenden Sie das Gespräch
- geben Sie niemals ihre Bankdaten telefonisch an Dritte heraus
- kein Gewinn würde telefonisch mitgeteilt werden
- sie können nur etwas gewonnen haben, sofern Sie auch an einem Gewinnspiel teilgenommen haben; eine solche Benachrichtigung erfolgt in der Regel schriftlich.
Verkehrsunfälle unter Alkohol und Drogen mit anschließender Flucht
Am Wochenende kam es zu zwei Verkehrsunfällen, wobei die Fahrzeugführer in beiden Fällen alkoholisiert waren und anschließend unerlaubt flüchteten. Beide Fahrzeugführer konnten im Anschluss gestellt werden.
In der Nacht von Freitag auf Samstag verlor ein Autofahrer die Kontrolle über seinen PKW im Verlauf einer scharfen Linkskurve in Erpel und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Hierbei prallte er gegen eine in der Grünfläche befindliche Steintreppe und blieb liegen. Um sich den Konsequenzen zu entziehen, rief er eine Freundin hinzu, die ihn anschließend aus der Grünfläche ziehen und mit einem anderen PKW wegschleppen sollte. Im Anschluss konnte die auf der Anfahrt befindliche Streife der Polizei Linz das Gespann auf der B 42 feststellen und kontrollieren. Der augenscheinlich alkoholisierte Unfallverursacher saß am Steuer des verunfallten PKW. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,25 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe auf der Dienststelle entnommen, der Führerschein sichergestellt. Zudem reagierte ein Drogenschnelltest positiv auf THC. Der 20-Jährige muss sich nun mehreren Strafverfahren stellen und darf mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen.
In anderer Sache fuhr ein ebenfalls alkoholisierter Fahrzeugführer eines PKW gegen einen Grundstückszaun in der Friederich Ebert Straße in Rheinbrohl. Als er sich im Anschluss unerlaubt entfernte, konnte ihn ein aufmerksamer Zeuge dabei beobachten und das Kennzeichen notieren. Die Polizei Linz hatte somit leichtes Spiel und konnte den Fahrzeugführer an seiner Wohnanschrift, deutlich unter Alkoholeinfluss stehend, antreffen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von über 2,3 Promille. Nach anschließender Blutentnahme auf der Wache in Linz wurde sein Führerschein beschlagnahmt. Auch auf diesen Verkehrssünder kommt nun ein Strafverfahren zu, wobei er darüber hinaus mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen kann.
Ruhestörungen - warme Temperaturen
Auch an diesem Wochenende beschwerten sich, sicher der nächtlich milden Temperaturen geschuldet, vermehrt Anwohner aufgrund von Ruhestörungen. In den meisten Fällen handelte es sich um, für diese Jahreszeit übliche, Feierlichkeiten und Veranstaltungen. Alle Verantwortlichen zeigten sich einsichtig und ließen es anschließend ruhiger zugehen, wenn das jeweilige Beisammensein nicht ohnehin wegen später Stunde beendet wurde. Die Polizei konnte aufgrund der Vielzahl an anderweitigen Einsätzen nicht alle Ruhestörungen aufsuchen.
Erste Hilfe durch Polizeibeamten der Polizei Linz
Ein auf der Dienststelle befindlicher Polizeibeamter der Polizei Linz konnte von der Straße aus Hilferufe einer Frau vernehmen. Als er aus dem Fenster schaute, sah er eine ältere Dame, die offensichtlich Kreislaufprobleme hatte. Sofort eilte er zu ihr, um Erste Hilfe zu leisten. Ein zufällig vorbeikommender Fahrradfahrer, ebenfalls ehemaliger Polizist in Ruhestand, und Anwohner unterstützten hierbei. Der verständigte Rettungsdienst konnte die Frau nach Überprüfung guten Gewissens wieder gehen lassen. Der hinzugeeilte Polizist begleitete die Frau anschließend fußläufig nach Hause.
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