Werbung

Nachricht vom 30.09.2020    

Hochzeitsfeier mit 250 Gästen darf nicht in gemieteter Eventhalle stattfinden

Mieten Privatpersonen eine Eventhalle für eine Hochzeitsfeier, unterliegen sie und ihr Vermieter den Beschränkungen der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung für Veranstaltungen nicht gewerblicher Art mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis; die Teilnehmerzahl ist damit auf 75 Personen begrenzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen Eilantrag des Inhabers einer Eventhalle ab.

Symbolfoto

Koblenz. Der Antragsteller begehrte mit seinem Eilantrag vom Antragsgegner die Feststellung, dass er als Inhaber einer Eventhalle berechtigt sowie ihm die entsprechende Erlaubnis zu erteilen sei, Hochzeitsfeiern und andere Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung bestimmter Maßgaben durchzuführen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Koblenz ab, da es sich bei den genannten Hochzeitsfeiern um private Veranstaltungen handele, für die in der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung nur ein zuvor festgelegter Teilnehmerkreis von bis zu 75 Personen zulässig sei. Veranstalter dieser Feiern sei nämlich nicht der Antragsteller als Gewerbetreibender, sondern seien die die Hochzeit ausrichtenden Personen. Dies ergebe sich aus der Systematik der Bestimmungen der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung.

Soweit der Antragsteller hilfsweise eine Ausnahmegenehmigung begehre, habe sein Eilantrag auch diesbezüglich keinen Erfolg. Denn diese sei nur dann zu erteilen, wenn dies aus epidemiologischer Sicht vertretbar sei und den Zweck der Verordnung nicht beeinträchtige. Diese Voraussetzungen lägen schon deshalb nicht vor, weil sich in dem Landkreis, in dem sich die Eventhalle des Antragstellers befinde, das Infektionsgeschehen seit einigen Wochen verschlechtere und zudem in den Räumen des Antragstellers Hochzeitsveranstaltungen stattgefunden hätten, auf die aller Wahrscheinlichkeit nach insgesamt bisher sechs Infektionsfälle in dem Landkreis zurückzuführen seien.



Abgesehen davon führte die beantragte allgemeine Ausnahmegenehmigung dazu, dass der Zweck der Verordnung – die Beschränkung der Teilnehmerzahl auf bis zu 75 Personen wegen der bei privaten Veranstaltungen erhöhten Gefahr der Nichtbeachtung der allgemeinen Regelungen zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos – beeinträchtigt würde.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 25. September 2020, 3 L 849/20.KO)
Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.






Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Freie Fahrt für kleine Künstler bei "Malen statt zahlen"

Blinkende Autoscooter, nostalgische Karussells, lachende Kinderstimmen und süßlicher Duft in der Luft: ...

Natur hautnah erleben: Das Jahresprogramm des Naturparks Rhein-Westerwald

Der Naturpark Rhein-Westerwald und das Forstamt Dierdorf präsentieren ein Jahresprogramm mit über 190 ...

Zwei starke Frauen: Fritz und Hirschberger erhalten Ehrenpreis der Johanna-Loewenherz-Stiftung

Im Roentgen-Museum Neuwied wurde der Ehrenpreis der Johanna-Loewenherz-Stiftung an zwei bemerkenswerte ...

Informationsabend zur Kommunalen Wärmeplanung für Bürger der Verbandsgemeinde Puderbach

Die Verbandsgemeinde (VG) Puderbach lädt alle interessierten Bürger am Montag, 7. April, um 18.30 Uhr ...

Warnung vor Fake-Bußgeldbescheiden vom Kraftfahrt-Bundesamt

Mit dieser persönlichen Warnung möchte unser Redakteur Wolfgang Rabsch auf eine besonders perfide Masche ...

Seniorenzentrum Josef-Ecker-Stift Neuwied erhält 27.500 Euro von der Senatspräsident-Ecker-Stiftung

Das Marienhaus Seniorenzentrum Josef-Ecker-Stift in Neuwied öffnete seine Türen, um die frisch renovierten ...

Weitere Artikel


Aufwertung Luisenplatz Neuwied wird endlich in Angriff genommen

Eine langjährige Forderung der Bürgerliste wird endlich in Angriff genommen: Der Luisenplatz als Herzstück ...

Unkeler Grundschüler erhalten Buchspende von Rotary Club

Die Zweitklässler der Grundschule Am Sonnenberg in Unkel freuen sich über das Buchgeschenk „Schirmel ...

Neue Chancen für Tourismus in Bad Hönningen

Zu einem informellen Gespräch trafen sich Landrat Achim Hallerbach, Projektleiter und Teilnehmer des ...

Engagementpreis 2020 - Stimmen Sie jetzt für Ihren Favoriten

Bis 27. Oktober findet die Abstimmung über den Deutschen Engagementpreis statt. Rund 380 Projekte und ...

Westerwälder Rezepte: Kartoffelsalat mit Joghurt

Heimat tut gut und schmeckt gut! Aus diesem Grund wollen wir regelmäßig Rezepte aus dem Westerwald veröffentlichen ...

Deutlicher Rückgang der Arbeitslosigkeit im Kreis im September

Endlich gibt es wieder gute Nachrichten vom regionalen Arbeitsmarkt. Im September ist die Zahl der Arbeitslosen ...

Werbung