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Nachricht vom 15.10.2020    

Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge ist Zeichen von Solidarität

Auf den Einwohnerversammlungen am 8. Oktober 2020 im Center-Forum in Unkel wurden die Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile Scheuren, Heister und Unkel Zentrum über die geplante Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge umfassend informiert.

Unkel. Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 5. Mai 2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages beschlossen. Bis zum 31.12.2023 gibt es eine Übergangsfrist, in der beide Abrechnungsmodelle – Einmalbeiträge und wiederkehrende Straßenausbaubeiträge – angewendet werden können. Zur Finanzierung des Verwaltungsaufwandes bei Einführung der wiederkehrenden Beiträge vor 2024 hat das Land eine Ausgleichszahlung von 5 Euro je Einwohner im Abrechnungsgebiet verfügt.

Die bisherige Abrechnungspraxis über Einmalbeiträge bedeutete oft für Anlieger einer Straße, die ausgebaut wurde, dass sie viele Tausend Euro zu zahlen hatten.

Gegen diese einseitige Belastung bei gleichzeitiger Nutzung der Straßen durch alle Bürger spricht sich der Fraktionsvorsitzende der SPD in Unkel, Volker Naaß, aus: „Wir leben in Unkel, wir nutzen alle die Straßen in Unkel. Da ist es ein Zeichen von Solidarität, wenn viele Bürgerinnen und Bürger die Kosten für den Straßenausbau gemeinsam schultern. Eine einseitige und vor allem hohe finanzielle Belastung der wenigen Anwohnerinnen und Anwohner einer Straße – wie zum Beispiel der Siebengebirgsstraße - ist ungerecht.“

Auf den Einwohnerversammlungen machten der Verwaltungsfachmann Dommermuth sowie der Rechtsanwalt Schwenk deutlich, dass der überall genutzte Begriff wiederkehrende Beiträge eigentlich nicht richtig ist. Bei der Abrechnung über dieses System werden die tatsächlich beim Ausbau in Rechnung gestellten Kosten pro Jahr abgerechnet und auf alle Grundbesitzer des Abrechnungsgebietes umgelegt und dadurch die Belastung für den einzelnen sehr deutlich gesenkt.

Anlieger von Straßen, die in der jüngsten Vergangenheit ausgebaut wurden und für die Einmalbeiträge anfielen, werden entsprechend einer Verschonungsregelung, die der Stadtrat noch in einer Satzung festschreiben muss, anteilmäßig verschont. Ist ein Straßenausbauprojekt komplett abgerechnet, fallen keine weiteren, jährlichen Beiträge an.

Der städtische Anteil bei den Ausbaukosten beträgt 20 bis 30 Prozent. Die Festlegung hängt unter anderem vom Anteil der Durchfahrtstraßen ab. Die Kommunalaufsicht muss dem vom Stadtrat vorgeschlagenen städtischen Anteil zustimmen. Sowohl die Kommunalaufsicht als auch das Land als Geldgeber im Rahmen des Städtebauförderprogramms haben ein wachsames Auge darauf, dass die Stadt nicht zu großzügig und unangemessen Geld ausgibt. Die Stadt wird außerdem als Eigentümerin von Gebäuden und Grundstücken zur Zahlung der wiederkehrenden Beiträge gebeten, was den städtischen Anteil an den Ausbaukosten noch erhöht.

Stadtbürgermeister Gerhard Hausen betont: „Wir können in Unkel auf ein gut ausgebautes Straßennetz schauen. In den vergangenen Jahren wurde klug geplant und die Straßen sukzessive ausgebaut. Einen Sanierungsstau haben wir in Unkel nicht.“ Dies soll auch so bleiben. Deshalb haben sich auch alle Fraktionen im Stadtrat von Unkel in der letzten Legislaturperiode für den Ausbau der Siebengebirgsstraße und die Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes ausgesprochen.



„Die CDU favorisiert die Finanzierung des Straßenausbaus durch Steuermittel aus dem Landeshaushalt. Bei dieser Lösung bleibt die Frage, wo die notwendigen Gelder generiert werden. Geschieht dies durch Erhöhung von Steuern, Einsparungen oder neue Schulden? Einen Straßenausbau umsonst kann es nicht geben. Bei der Ausgestaltung der städtischen Satzung für wiederkehrende Beiträge kommt dem Stadtrat eine besondere Bedeutung zu. Hier gilt es alle Möglichkeiten auszuschöpfen, welche zu einer Entlastung der Bürger beitragen“, erläutert der Stadtbeigeordnete Markus Winkelbach.

Die Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes ist ein Schlüsselprojekt in Unkel, das durch das Städtebauförderprogramm ISEK gefördert wird. Dieses Programm ermöglicht es der Stadt den Bahnhofsvorplatz – ein Eingangstor von Unkel – aufzuwerten. Der Bahnhofsvorplatz hat als öffentlicher Raum eine zentrale Bedeutung für Unkel. Pendler und Touristen blicken zurzeit auf ein wenig ansprechendes Bahnhofsumfeld. Mit der Neugestaltung steigert sich das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität. Der Beginn des Projektes wurde schon 2019 verschoben. „Die Siebengebirgsstraße und der Bahnhofsvorplatz werden durch hohe Fördermittel mitfinanziert und entlasten den städtischen Haushalt“, machte Bürgermeister Hausen deutlich.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist unklar, wie sich das Land Rheinland-Pfalz zukünftig finanziell entwickelt. Die CDU spricht von sprudelnden Steuereinnahmen. Ob das mit Corona noch so der Fall ist, wissen wir nicht. „Es ist uns sehr wichtig, dass die Stadt weiterhin die Entscheidungshoheit behält, wann welche Straße ausgebaut wird. Vor Ort ist bekannt, was notwendig ist. Wir möchten nicht mit allen Städten im Land um die Gunst, unsere Straßen ausbauen zu können, konkurrieren. Die CDU gewollte Abschaffung der Beiträge wird dies aber zur Folge haben“, stellte Volker Naaß klar.

Auf der am 20. Oktober 2020 stattfindenden Sitzung des Haupt-, Wirtschaftsförderungs-, Planungs- und Bauausschusses des Stadtrates Unkel ab 19 Uhr im Center-Forum können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger wieder zum Thema informieren. Informationen hierzu sowie zu den Corona-Auflagen finden sich im Rats- und Bürgerinfosystem (https://unkel.more-rubin1.de/).
(PM SPD)



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