Niederschlagswassergebühr: Beratungstermine stehen
Das Abwasserwerk der Stadt Bad Honnef überprüft im gesamten Stadtgebiet die vorhandenen Flächendaten in Bezug auf Niederschlagswassergebühr. Dazu wird ein Selbstauskunftsverfahren durchgeführt.
Bad Honnef. Grundstückseigentümer werden angeschrieben und erhalten einen Erhebungsbogen, auf dem die Ergebnisse einer Luftbildauswertung sowohl graphisch als auch tabellarisch dargestellt sind. Die Eigentümer werden gebeten, Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen, falls die ermittelten Flächen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen sollten (beispielsweise bauliche Veränderungen nach dem Zeitpunkt der Luftbildaufnahme). Die Erfassungsbögen sind innerhalb von vier Wochen an die Stadt zurück zu schicken.
Wenn Bürgerinnen und Bürger Fragen dazu haben, werden diese in den eigens eingerichteten Informations- und Beratungsstellen sowohl in Bad Honnef-Aegidienberg als auch in Bad Honnef-Tallage beantwortet:
- für Bad Honnef-Aegidienberg vom 26. bis 30. Oktober 2020 im Aegidiusplatz 10 (Seniorentreff),
- für Bad Honnef-Tallage vom 2. bis 20. November 2020 im Rathausplatz 10 a (neben dem Bürgerbüro).
Des Weiteren gibt es zur Beantwortung von Rückfragen vom 26. Oktober bis 20. November in der Zeit von 8 bis 17 Uhr eine Telefon-Hotline mit der Nummer 02224/184-620. Anfragen per E-Mail bitte an: info@bad-honnef.de .
Wesentliche Grundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr sind die an das Kanalnetz angeschlossenen versiegelten beziehungsweise befestigten Flächen pro Grundstück sowie die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Im Jahre 1988 wurde in Bad Honnef die getrennte Abwassergebühr eingeführt. Für die Fortschreibung der Niederschlagswassergebühr wurden seinerzeit die versiegelten Flächen über eine Selbstauskunft der Grundstückseigentümer erfasst. In der jetzt anstehenden Maßnahme werden die aktuellen Verhältnisse überprüft. Rechtliche Grundlage sind das Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW sowie die derzeit gültige Entgeltsatzung der Stadt Bad Honnef.
Die aktuelle Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen im Stadtgebiet erfolgte auf Basis der Auswertung von digitalen Luftbildern, die vom Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr werden alle bebauten und befestigten Grundstücksflächen herangezogen, sofern diese Oberflächenwasser direkt oder indirekt (beispielsweise über die Straßenentwässerung) in das öffentliche Kanalnetz einleiten. Alle bebauten und befestigten Flächen, deren anfallendes Niederschlagswasser versickert oder in ein Gewässer eingeleitet wird, werden für die Festsetzung der Gebühren nicht berücksichtigt.
(PM Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef.)
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