Werbung

Nachricht vom 28.10.2020    

Verwaltungsgericht entscheidet: Wenn Wecker in Prüfung klingelt…

Die Klausur eines Studenten, dessen „Handy-Wecker“ während einer schriftlichen Prüfung klingelt, kann nicht allein deswegen mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet werden. In einem Fall, den das Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheiden hatte, verneinten die Richter das Vorliegen eines Täuschungsversuchs. Auch unter dem Gesichtspunkt der „Störung des Prüfungsverlaufs“ sei die vorgenommene Bewertung nicht zu rechtfertigen.

Koblenz. Während einer schriftlichen Prüfung löste die Weckfunktion des sich im „Flugmodus“ befindlichen Handys des Klägers aus, das er zuvor rund 40 Meter entfernt von seinem Klausurarbeitsplatz in einer Tasche verstaut hatte. Die Klausuraufsicht wertete diesen Vorfall als Täuschungsversuch und verwies den Kläger aus dem Prüfungsraum. Seine Klausur wurde mit „nicht ausreichend“ bewertet. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchverfahren machte der Kläger vor dem Verwaltungsgericht unter anderem geltend, am Vortag der Prüfung einen wichtigen Termin gehabt zu haben. Der Wecker habe ihm als Erinnerungsstütze gedient. Danach habe er vergessen, diesen auszustellen. Außerdem sei er davon ausgegangen, durch das Einschalten des „Flugmodus“ auch die Weckfunktion deaktiviert zu haben.

Die Klage hatte Erfolg. Die einschlägige Prüfungsordnung und die hierzu verfassten Klausurgrundsätze, so die Koblenzer Richter, böten keine ausreichende Grundlage, um das Klingeln des „Handy-Weckers“ als Täuschungsversuch zu werten. Zwar sei es hiernach verboten, elektronische Sende- und Empfangsgeräte eingeschaltet mit in den Prüfungsraum zu nehmen. Ob das sich im „Flugmodus“ befindliche Mobiltelefon in diesem Sinne eingeschaltet und damit kommunikationsbereit gewesen sei, könne aber offenbleiben. Denn ein Verstoß gegen diese Bestimmung sei – anders als zum Beispiel die Mitnahme eines Handys an den Klausurarbeitsplatz – nicht sanktionsbewehrt. Die Grundsätze der Rechtsklarheit und Bestimmtheit erforderten aber, dass durch die einschlägigen Bestimmungen zum Prüfungsverfahren sowohl das zu sanktionierende Verhalten als auch die an dieses geknüpfte Sanktionsfolge eindeutig festgelegt seien. Fehle es hieran, sei es nicht gerechtfertigt, eine Klausur mit der Note „nicht ausreichend“ zu bewerten.



Diese Benotung komme auch nicht deshalb in Betracht, weil durch das Klingeln des „Handy-Weckers“ der Prüfungsablauf gestört worden sei. Eine solche Sanktion sei gemessen an den Umständen des Einzelfalls unverhältnismäßig. Einer eventuellen Störung anderer Prüflinge durch das Klingeln habe durch eine kurze Schreibverlängerung begegnet werden können. Zudem lägen für ein vorsätzliches Handeln des Klägers keine Anhaltspunkte vor.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. Oktober 2020, 4 K 116/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.




Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


VG Rengsdorf-Waldbreitbach begeht zehnten Ehrenamtstag

Oberraden. "Sich mit Idealismus und ehrenamtlichem Einsatz einer Aufgabe widmen, die der Gemeinschaft und damit uns allen ...

Einbruch in Hümmericher Gaststätte - Tresor entwendet und später gefunden

Hümmerich. Wie die Polizei mitteilte, ereignete sich der Einbruch in den frühen Morgenstunden. Die unbekannten Täter brachen ...

Öffentlichkeitsfahndung: Vermisster 10-Jähriger aus Bad Neuenahr

Bonn/Bad Neuenahr. Die Bonner Polizei ist auf der Suche nach einem vermissten 10-jährigen Jungen aus Bad Neuenahr, der seit ...

Ein Feuer zerstörte einen Imbisswagen in Sankt Katharinen vollständig

Sankt Katharinen. Am Donnerstag (21. November) um 11.20 Uhr brach ein Feuer in einem Imbisswagen in der Linzer Straße 118 ...

Erweiterung der AWO-Kita "Haus der Generationen" abgeschlossen

Neuwied. Daher gehen die umfassenden Bemühungen weiter. Nun ist ein erfreulicher Zwischenschritt hinzugekommen: Die AWO-Kita ...

Gründung einer Selbsthilfegruppe zum Thema "Ängste, Depressionen und PTBS"

Neuwied. Am Dienstag, dem 3. Dezember findet um 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr das Gründungstreffen einer Selbsthilfegruppe für ...

Weitere Artikel


Kreis Neuwied - Task-Force beschließt weitere einschränkende Maßnahmen

Neuwied. Um angemessen auf das Infektionsgeschehen zu reagieren, bespricht sich die Task-Force regelmäßig in Telefonkonferenzen. ...

Tiere im Glück - Der neue Kalender für 2021 ist da

Bad Honnef. Schon im September erreichten den Verein Anfragen, ob es denn für das nächste wieder einen Tier-Kalender geben ...

Malu Dreyer erklärt die beschlossenen coronabedingten Einschränkungen

Öffentlichkeit und Feiern
Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes sollen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit ...

Abwechslungsreiche Herbst-Wanderung um Höhr-Grenzhausen

Höhr-Grenzhausen. Zur Freude des erfahrenen Wanderführers kamen die meisten Menschen aus einem Umkreis von weniger als 50 ...

Westerwälder Rezepte: Bratkartoffeln mit Speck und Spiegelei

Schmackhaft und preiswert ist unser bäuerliches Gericht. Die Kartoffeln sollten noch Biss haben, der Speck kross gebraten ...

Kfz-Zulassungsstelle gibt aktuelle Öffnungsregelungen bekannt

Neuwied. Hauptstelle in der Kreisverwaltung Neuwied ist eine Terminvereinbarung derzeit nicht notwendig.
Öffnungszeiten:
Montag ...

Werbung