Werbung

Nachricht vom 30.10.2020    

Verwaltungsgericht: Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden

Eine unbefristete Quarantäneanordnung verstößt in der Regel gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist damit rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einer entsprechenden Klage statt.

Symbolfoto

Region. Die Klägerin, welche als Qualitätsmanagerin in der Verwaltung einer Seniorenresidenz arbeitet, erhielt im Mai dieses Jahres eine Quarantäneanordnung. Zuvor war es in dieser Seniorenresidenz zu Infektionen mit dem Coronavirus bei Mitarbeitern und Bewohnern – bei letzteren teilweise mit tödlichem Ausgang – gekommen. Die Anordnung wurde „bis auf weiteres“ ausgesprochen und sollte erst dann aufgehoben werden, wenn in der Arbeitsstätte der Klägerin keine weiteren Infektionen mit dem Coronavirus mehr nachgewiesen würden sowie für die Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Mit ihrer gegen den Bescheid erhobenen Klage begehrte die Klägerin u. a. die Feststellung, dass die – zwischenzeitlich wieder aufgehobene – Quarantäneanordnung rechtswidrig gewesen ist.

Die Klage hatte insoweit Erfolg. Zwar habe der Beklagte, so die Koblenzer Richter, seine Anordnung im Nachhinein dahingehend präzisiert, dass diese aufgehoben werde, wenn in der Einrichtung der Klägerin seit der letztmalig festgestellten Infektion mit dem Coronavirus 14 Tage vergangen seien und weiterhin im Falle der Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Dies stelle allerdings keine Befristung im Sinne des Gesetzes dar. Denn dadurch sollte die Rechtswirkung der Quarantäneanordnung gerade nicht automatisch zu einem zukünftigen gewissen Zeitpunkt enden, sondern vielmehr noch von einer behördlichen Aufhebungsentscheidung abhängen. Die Quarantäneanordnung müsse aber in zeitlicher Hinsicht aufgrund der mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffe möglichst kurz bemessen werden. Sie sei vorliegend nicht den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes gerecht geworden, welches eine Quarantänedauer von 14 Tagen (gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer ansteckenden Person) empfohlen habe. Von daher sei die unbefristete Quarantäneanordnung zu weitgehend und damit nicht erforderlich und unverhältnismäßig gewesen.



Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 5. Oktober 2020, 3 K 489/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Freie Fahrt für kleine Künstler bei "Malen statt zahlen"

Blinkende Autoscooter, nostalgische Karussells, lachende Kinderstimmen und süßlicher Duft in der Luft: ...

Natur hautnah erleben: Das Jahresprogramm des Naturparks Rhein-Westerwald

Der Naturpark Rhein-Westerwald und das Forstamt Dierdorf präsentieren ein Jahresprogramm mit über 190 ...

Zwei starke Frauen: Fritz und Hirschberger erhalten Ehrenpreis der Johanna-Loewenherz-Stiftung

Im Roentgen-Museum Neuwied wurde der Ehrenpreis der Johanna-Loewenherz-Stiftung an zwei bemerkenswerte ...

Informationsabend zur Kommunalen Wärmeplanung für Bürger der Verbandsgemeinde Puderbach

Die Verbandsgemeinde (VG) Puderbach lädt alle interessierten Bürger am Montag, 7. April, um 18.30 Uhr ...

Warnung vor Fake-Bußgeldbescheiden vom Kraftfahrt-Bundesamt

Mit dieser persönlichen Warnung möchte unser Redakteur Wolfgang Rabsch auf eine besonders perfide Masche ...

Seniorenzentrum Josef-Ecker-Stift Neuwied erhält 27.500 Euro von der Senatspräsident-Ecker-Stiftung

Das Marienhaus Seniorenzentrum Josef-Ecker-Stift in Neuwied öffnete seine Türen, um die frisch renovierten ...

Weitere Artikel


Frösche und Kröten im Exotarium vom Zoo Neuwied

Wenn es draußen kalt und grau ist, sind die Tierhäuser des Zoo Neuwied ein beliebter „Zufluchtsort“ für ...

Corona Kreis Neuwied: Ab Samstag neue Allgemeinverfügung in Kraft

Am Freitag, den 30. Oktober sind 32 neue Fälle vom Gesundheitsamt registriert worden. Die Summe aller ...

Der Überblick über die neuen Coronaregeln

Die 26-seitige „Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ tritt am 2. November 2020 in Kraft ...

Bad Honnef: Verkehrszählung an neuralgischen Punkten beginnt

Gute Nachrichten für Radfahrer und Freunde der klimafreundlichen Mobilität im Stadtgebiet: eine Verkehrszählung ...

Bürgermeister Hans-Günter Fischer lobt das große Engagement der Region

Angesichts immer neuer Corona-Infektionen auch in unserer Region sowie angesichts der Beschlüsse des ...

„Manege frei!“ in Feldkirchen: Kinder machten Zirkus

29 Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren hatten in der ersten Herbstferienwoche an der Grundschule ...

Werbung