Kreis Neuwied erteilt Ausnahmegenehmigungen für Bewegungsjagden
Neben dem Corona-Virus macht der Jägerschaft ein weiteres Virus Sorgen: Die Afrikanische Schweinepest (ASP), die auch eine deutliche Gefahr für Hausschweine darstellen kann, ist in Deutschland angekommen und jüngst wird von den ersten Fällen in Sachsen berichtet.
Region. Es ist umso wichtiger, die bereits seit Monaten laufenden Schutzprogramme in dem Zusammenhang nicht gänzlich zu unterbrechen, die unter anderem eine konsequente Bejagung von Schwarzwild beinhalten.
In Zeiten der erneuten Kontaktbeschränkungen eine Herausforderung für die Organisatoren und Behörden gleichermaßen. Für den Kreis Neuwied konnten sich nun Kreisjagdmeister Kurt Milad und die zuständige untere Jagdbehörde auf eine Freigabe für Bewegungsjagden per Sondergenehmigung einigen. Da diese im Freien stattfinden, somit generell problemlos Abstand gehalten werden kann und die Aspekte der Tierseuchengesetze als deutliches Argument betrachtet wurden, gestattet man entsprechende, wichtige Veranstaltungen.
Allerdings muss jede einzelne Jagd bei der Behörde angemeldet werden, es gelten selbstverständlich die generellen Hygiene-Regeln und Dokumentationspflichten der jeweils aktuellen Corona-Verordnung und die Zusammenkünfte werden auf die rein jagdliche Aktivität begrenzt. Entsprechende Konzepte wurden unter der Federführung des Kreisjagdmeisters entwickelt und sind die Grundlage der Ausnahmegenehmigung seitens der Kreisverwaltung.
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