Panne mit erheblichen strafrechtlichen Folgen
Am 17. November wurde gegen 11:30 Uhr der Polizei Neuwied ein Pannenfahrzeug auf der B 42 kurz hinter der Auffahrt Engers gemeldet. Im Rahmen der Absicherungsmaßnahme wurde auch eine allgemeine Verkehrskontrolle der 43-jährigen Fahrzeugführerin durchgeführt.
Neuwied. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fahrerin über keine Fahrerlaubnis verfügte. Zudem wurden Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt. Bei der Durchsuchung der mitgeführten Sachen wurden geringe Mengen Betäubungsmittel aufgefunden und auch ein Springmesser. Bei der anschließenden Durchsuchung der Beifahrerin wurden ebenfalls geringe Mengen Betäubungsmittel aufgefunden.
Resultierend aus dem Sachverhalt wurden nachfolgende Ermittlungsverfahren eingeleitet: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen die Fahrerin und Beifahrerin sowie Verstoß gegen das Waffengesetz. Da die Fahrerin nicht Halterin des Fahrzeugs war, wurde gegen die eigentliche Halterin eine Anzeige wegen des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfasst.
PM
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