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Nachricht vom 01.12.2020    

Streit um Erörterungstermin der Ortsumgehung Straßenhaus

Von Wolfgang Tischler

Seit vielen Jahren wird über die Ortsumgehung in Straßenhaus gestritten. Was ist der richtige Weg? Die geplante Ortsumgehung oder die von der Bürgerinitiative (BI) geforderte Tunnellösung. Da gehen die Meinungen weit auseinander. Zu der veröffentlichten Pressemitteilung der IHK Neuwied nehmen LBM und BI Stellung.

Foto: Wolfgang Tischler

Straßenhaus. Jüngst hat sich die IHK Neuwied mit eingeschaltet und schreibt in einer Presseerklärung unter anderem „Aber der Erörterungstermin steht leider noch aus – er wurde mehrfach verschoben.“ Die komplette Erklärung können Sie hier nachlesen. Dies rief die BI auf den Plan, die feststellte, dass dieser Termin noch gar nicht angesetzt war. Nachstehende Mail des LBM gibt ihr recht. Nachstehend der Wortlaut der uns vorliegenden Mail an die BI:

„Ihre Aussage ist zutreffend. Bisher ist kein Erörterungstermin festgelegt worden. Insofern kann er auch nicht „mehrfach verschoben" worden sein. Ich gehe davon aus, dass der Vorsitzende des IHK Regionalbeirates Neuwied auch sonst keine detaillierten Kenntnisse über den Stand des Planfeststellungsverfahrens besitzt. Deshalb sind seine Ausführungen zum Planungssicherstellungsgesetz für uns auch nicht relevant.

Mit dem Vorhabenträger ist die weitere Vorgehensweise abgestimmt worden und die besteht in der Erarbeitung zusätzlicher Unterlagen. Wenn diese vorliegen, wird das Thema „Erörterungstermin" angegangen. Dessen Durchführung wäre aufgrund der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung derzeitig nicht möglich.

Welche Unterlagen der Vorhabenträger noch beizubringen hat, entscheidet allerdings alleine die Planfeststellungsbehörde. Die im Verfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen sind dann Gegenstand des geplanten Erörterungstermines, wo diese mit dem Vorhabenträger und der Planfeststellungsbehörde u. a. auch von Ihnen erörtert werden können. Eine Entscheidung dazu wird allerdings erst im Planfeststellungsbeschluss erfolgen.

Wir gehen davon aus, dass sich im Laufe des kommenden Jahres die Corona-Infektionslage zumindest soweit entspannt, dass eine Durchführung des Erörterungstermines dann möglich sein wird. Sollten auf lange Sicht öffentliche Termine nicht mehr durchführbar sein, eröffnet neben dem § 17 a Nr. 1 Bundesfernstraßengesetz auch der § 5 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz der Planfeststellungsbehörde die Möglichkeit, auf einen Erörterungstermin zu verzichten. Grundsätzlich ist jedoch von unserer Seite vorgesehen, einen Erörterungstermin durchzuführen.“

Die BI nimmt zu der besagten Pressemitteilung wie folgt Stellung:
„Der Erörterungstermin wurde nicht mehrfach verschoben, es hat noch gar keinen Termin gegeben, den man hätte verschieben können. Die vom IHK-Regionalbeirat aufgestellten Forderungen sind ignorant und rücksichtslos gegenüber den von der Maßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Die Argumentation dazu ist schlicht falsch. Eine Nutzen-Kosten-Rechnung mit Vergleich der Tunnellösung hat der LBM, Landesbetrieb Mobilität, zu keiner Zeit vorgelegt. Die Bürgerinitiative "Zukunft für Straßenhaus" e.V. hat schon vor einigen Jahren die Offenlegung der Daten, der Rechenformel und der Eingangsgrößen zur Nutzen-Kosten-Rechnung verlangt – leider erfolglos.



Die BI wurde an das BMVI, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, verwiesen, von dort erfolgte im behördlichen Ping-Pong-Verfahren wiederum der Verweis an den LBM – und so weiter. Wenn nun der IHK-Regionalbeirat von einem hohen Nutzen-Kosten-Verhältnis spricht, so müsste dieses einmal öffentlich gemacht, erörtert und mit den Zahlen der Tunnellösung verglichen werden. Dabei ist zu beachten: Tunnel halten 100 Jahre, Brücken nur 50 Jahre. Von städtebaulichem Nutzen und Vorteilen der OU durch geringeren Schadstoffausstoß zu berichten ist barer Unsinn. Die bestehende B256 führt fast eben durch Straßenhaus, während die geplante Umgehung mit einer sogar außerhalb der Norm liegenden Steigungs- und Gefällestrecke von 6,5 % realisiert werden soll. Wie kann man da von Vorteilen beim Schadstoffausstoß sprechen?

Eine immer wieder ignorierte Tatsache ist, dass bei dem Projekt von einer Umgehung überhaupt nicht die Rede sein kann, weil die Ortsteile Ellingen und Niederhonnefeld einfach von Straßenhaus abgetrennt werden sollen. Zudem würden nur wenige verbliebene Wohnhäuser an der Ortsdurchfahrt entlastet, aber die Bewohner von 80 Häusern an der Birkenstraße und an den Rändern der abgetrennten Ortsteile neu belastet, der Bevölkerung wird jedoch ständig eingeredet, die Planung sei zu ihrem Nutzen. Aber das interessiert die IHK ganz offensichtlich überhaupt nicht, sie setzt sich vehement für Industrie und Handel ein. Dagegen wäre nur dann nichts zu sagen, wenn dabei auch die Interessen der gesamten Bevölkerung berücksichtigt würden. Entlang der gesamten B256 sollen Gewerbegebiete entstehen.

Ist auch das für die Allgemeinheit wünschenswert? 81 Einsprüche gegen das Planfeststellungsverfahren liegen vor. Alle Eingaben wenden sich mit vielen nicht einfach vom Tisch zu wischenden Argumenten gegen den vorliegenden Plan. Die Tunnellösung erzeugt keinen Einspruch, weil alle Vorteile einer Ortsumgehung damit erreichbar sind und die vielen, enormen Nachteile der Ortsumfahrung vermieden werden. Auf den Punkt gebracht: "Der Tunnel ist die bessere Umgehung".

Zum Naturschutz einschließlich Wildkatze und Fledermaus liegen noch nicht alle Gutachten vor. Also gibt es aus unserer Sicht für die gesamte Planung gar keine rechtsgültige Beschlusslage! Bis diese Zusammenhänge alle vor Gericht geklärt sind, kann es dauern. Jedenfalls lassen diese Dinge sich nicht einfach durch einen Planfeststellungsbeschluss aus der Welt schaffen. Wenn es der IHK und den von ihr vertretenen Unternehmen darum geht, eine schnelle Lösung zu erreichen, ist die Tunnellösung richtig. Die ist schnell geplant, erregt keine Widerstände, vermeidet viele langwierige Grundstücksenteignungen und bringt Ergebnisse zu Gunsten aller Beteiligten. So sollte es sein, statt "am Bürger vorbei" solche unsäglichen Projekte wie die Ortsumfahrung Straßenhaus durchzupeitschen.“
woti


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