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Nachricht vom 30.12.2020    

Silvesterabend: Einschränkungen von Feuerwerken in Bad Honnef

Zum anstehenden Jahreswechsel werden in ausgewählten Bereichen des Stadtgebiets das Abbrennen von Feuerwerk und Pyrotechnik sowie die Veranstaltung von öffentlichen Feuerwerken untersagt.

Symbolfoto

Bad Honnef. Eine entsprechende lokale Allgemeinverfügung zur Ergänzung der landesweit geltenden Coronaschutzverordnung hat die Stadt am 23. Dezember nach einstimmigem Beschluss des Krisenstabs erlassen: An jenen Orten, die in den vergangenen Jahren am Silvesterabend für größere Ansammlungen von Feiernden bekannt waren, ist am 31. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021 die Veranstaltung öffentlicher Feuerwerke und die Verwendung von Pyrotechnik und Feuerwerk untersagt.

Dazu zählen der Eifelblick, die gesamte Insel Grafenwerth, das Areal um die Schaffhausenkanzel, der Bereich rund ums Ulanendenkmal in Rhöndorf, der gesamte Park Reitersdorf, der Stadtgarten sowie der Aegidiusplatz in Bad Honnef-Aegidienberg. Eine detaillierte Auflistung der Bereiche, die Allgemeinverfügung und Lagepläne, in denen die Verbotszonen eingezeichnet sind, sind auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

„Ansammlungen im öffentlichen Raum sind seit vielen Monaten durch die jeweiligen Fassungen der Coronaschutzverordnung genau geregelt und der Bevölkerung auch hinreichend bekannt. Die Kontrollen insbesondere seit November haben gezeigt, dass sich die allermeisten unserer Bürgerinnen und Bürger auch daran halten, um andere und sich selbst vor einer Infektion zu schützen“, erklärt Holger Heuser, Erster Beigeordneter der Stadt Bad Honnef: „Das soll sich zum Silvesterabend nicht ändern.“ Der Verkauf von Feuerwerk ist in diesem Jahr bundesweit untersagt. Zudem gibt es in der kommunalen Nachbarschaft unter anderem stadtweite Feuerwerksverbote zu Silvester.



„Vor diesem Hintergrund wollen wir durch die Allgemeinverfügung verhindern, dass durch das Abbrennen noch vorhandener Feuerwerksbestände an den zu Silvestern belebten und den für Silvesterfeiern beliebten Orten Anlässe für Ansammlungen von Personengruppen geschaffen werden“, begründet Holger Heuser das angeordnete Feuerwerksverbot und betont: „Die Allgemeinverfügung ist ausdrücklich kein stadtweites Feuerwerkverbot, sondern begrenzt das Verbot für ganz bestimmte Orte. Feuerwerk zieht Menschen magisch an, erst recht dann, wenn es andernorts verboten ist oder der Zugang zum Feuerwerk erschwert wird. Wenn unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste von Außerhalb sich an jenen Orten versammeln würden, um das Feuerwerk mit toller Aussicht oder vor schöner Kulisse zu genießen, wäre die Einhaltung der gebotenen Ansammlungsverbote und Mindestabstände an diesen Orten nicht mehr möglich.“

Das Ordnungsamt, das in Austausch mit der Polizei Bonn steht, wird die Ansammlungs- und Feuerwerksverbote in den ausgewiesenen Bereichen in der Silvesternacht kontrollieren. „Viel wichtiger als Kontrolle ist die eigene Verantwortung“, betont der Erste Beigeordnete: „Unsere Bürgerinnen und Bürger sind im Jahr 2020 zum allergrößten Teil sehr verantwortungsvoll mit den Schutzmaßnahmen dieser Pandemie umgegangen. Auf das Erreichte dürfen wir stolz sein und hoffnungs- und verantwortungsvoll in das neue Jahr 2021 starten.“
(PM)


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