Neues KiTa-Gesetz stellt alle vor große Herausforderungen
In einer gemeinsamen virtuellen Veranstaltung für die Kita-Leitungen, Träger und Verwaltungsstellen mit Informationen zur Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes, das zum 1. Juli 2021 in Kraft tritt, konnten Landes- und Kreisjugendamt über 80 Teilnehmer/innen begrüßen.
Neuwied. Landrat Achim Hallerbach, zugleich zuständiger Dezernent der Abteilung Jugend und Familie, betonte: „Es ist uns ein großes Anliegen, das zukünftige Angebot in den Kitas an den konkreten Anforderungen der Familien vor Ort auszurichten und dies gemeinsam im Austausch mit Ihnen, den Experten vor Ort, zu erarbeiten. Nur so ist es möglich, das Angebot so bedarfsgerecht wie möglich auszugestalten.“
In verschiedenen Kindertagesstätten im Landkreis Neuwied haben bereits seit Anfang 2020 Begehungstermine zur Beurteilung der örtlichen Situation und Umsetzungsmöglichkeiten des zukünftigen Rechtsanspruchs auf eine Betreuung von sieben Stunden am Stück mit Mittagessen, stattgefunden. Für andere Tageseinrichtungen erfolgte aufgrund der aktuellen Situation zunächst nur ein virtueller Termin und wiederrum ein anderer Teil der Kitas kann aufgrund der knappen zeitlichen Ressourcen erst im nächsten Jahr besucht werden.
Diese unbefriedigende Situation sowie verschiedene Neuerungen haben das Kreisjugendamt Neuwied und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) zum Anlass genommen, eine gemeinsame Informationsveranstaltung zu initiieren. Ziel war es, alle Beteiligten über den bisherigen Stand der Umsetzung zu informieren. Die Rechtsverordnungen zum KiTaG lagen zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch nicht vor und werden gegebenenfalls zur weiteren Konkretisierung beitragen.
Jürgen Hahn, Referent des LSJV Koblenz für das Referat Kindertagestätten, informiert in seinem Vortrag ausführlich über die Personalbemessung und die Vorgaben zur Zusammensetzung von Betreuungsangeboten nach dem neuen KiTaG sowie der daraus resultierenden Ermittlung von Personalschlüsseln. Weitere Themen waren eine neue Datenbank, über die zukünftig das Verfahren zur Beantragung einer Betriebserlaubnis administriert wird und die neue Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung der Schaffung neuer Kita-Plätze.
Es wurde erneut deutlich, dass die gesetzlichen Vorgaben alle Beteiligten in der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen stellen. Vielerorts ist es notwendig zum 1. Juli 2021 mit Übergangslösungen zu beginnen, da die räumlichen Voraussetzungen für die Sicherstellung des siebenstündigen Rechtsanspruchs nicht gegeben sind. Es fehlt an Kapazitäten in der Küche, Räumen für die Einnahme des Mittagessens oder Orten für Schlafen, Ruhe und Rückzug der Kinder.
Landrat Hallerbach machte deutlich: „Es ist wichtig, dass wir in engem Kontakt bleiben, gemeinsam unsere Erfahrungen sammeln und dort wo es notwendig ist, die Konzepte gegebenenfalls nochmals anpassen. Gemeinsam werden wir tragfähige Lösungen finden.“ Einen ausdrücklichen und herzlichen Dank richtet Landrat Hallerbach an die Kita-Leiterinnen und Kita-Leitern sowie deren Teams, für die tägliche und aktuell noch anspruchsvollere Arbeit vor Ort.
(PM)
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