Bericht von der Arbeit der Polizei Linz
Die Polizei berichtet in einer Pressemitteilung von ihrer Arbeit vom Wochenende (8. bis 10. Januar) von den nachfolgenden Fällen.
Überwachung der Corona-Regeln
St. Katharinen. Am Freitag und Samstag kam es jeweils am Nachmittag zu mehreren Meldungen, bezüglich Schlittenfahrern auf einer Weide von St. Katharinen-Ginsterhahn an der L 254, welche sich nicht den Corona-Regeln konform verhalten würden. Die Örtlichkeit wurde an beiden Tagen mehrfach aufgesucht. Es konnten Personen - Familien mit Kindern - festgestellt werden. Die jeweiligen Überprüfungen ergaben keine Feststellungen von Verstößen. Auf Grund der weitläufigen Verteilung der Personen, wurde mittels Lautsprecherdurchsagen noch einmal auf die Corona-Regeln und AHA-Regel hingewiesen.
Hinweis der Polizei: Bitte halten sie die Regeln ein und unterstützen und entlasten somit ihre Polizei. Ihre Polizei Linz am Rhein bedankt sich.
Anrufe falscher Polizeibeamter
Rheinbreitbach. Am Freitagnachmittag, 8. Januar kam es zu mehreren Anrufen von falschen Polizeibeamten an Bürger aus Rheinbreitbach. Hinweis der Polizei: Seien sie misstrauisch und erfragen sie eine Rückrufnummer und teilen dem Anrufer mit, dass sie zurückrufen werden. Die Polizei meldet sich nicht mit schwerwiegenden Sachverhalten wie zum Beispiel schwerer Unfall eines nahen Angehörigen oder Drohung einer Haftstrafe, die durch Geld abgewendet werden kann und vieles mehr. Geben sie keine Hinweise auf Bargeld, Schmuck, Tresor, Wertgegenstände oder Kontodaten oder Schließfächer.
Verkehrsunfall auf der L 254 Höhe Vettelschoß
Vettelschoß. Am Freitag gegen 6 Uhr befuhr ein 34-jähriger Fahrzeugführer mit seinem PKW die L 254 aus Fahrtrichtung Linz-Kretzhaus, um auf Höhe des Gewerbegebiets Vettelschoß und Höhe des Penny-Marktes nach links in die Rheinstraße abzubiegen. Auf Grund nicht angepasster Geschwindigkeit bei winterglatter Fahrbahn, bedingt durch Schneefall, kam der Fahrer mit seinem PKW ins Rutschen, kollidierte mit dem Fahrbahnteiler/Verkehrsinsel und rutschte abschließend in die Schutzplanke. Das Fahrzeug war unfallbedingt nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Unfallverursacher hatte Glück und wurde durch den Unfall nicht verletzt.
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