Gesichtsvisiere dürfen nicht mehr als Ersatz für Alltagsmasken genutzt werden
Mit der Änderung der Coronaschutzverordnung NRW zum 14. Dezember 2020 sind verschiedene Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus verschärft worden.
Bad Honnef. Dazu zählten nicht nur die öffentlich wahrgenommenen Kontaktbeschränkungen, Schließungen im Einzelhandel oder Regelungen zum Individualsport, sondern auch eine Änderung zur Verwendung von Alltagsmasken und textilen Mund-Nasen-Bedeckungen. „Bis zum 16. Dezember 2020 war es zumindest noch Inhabern und Inhaberinnen sowie Beschäftigten in Unternehmen gestattet, auf das Tragen von Alltagsmasken zu verzichten, sofern gleich wirksame Schutzmaßnahmen wie etwa Abtrennungen durch Glas- oder Plexiglaswände genutzt wurden“, erklärt Christoph Heck, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bad Honnef: „In einem Nebensatz war es Inhaberinnen und Inhabern sowie Beschäftigten eines Unternehmens gestattet, Alltagsmasken durch „das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Visiers“ zu ersetzen.
Dieser Nebensatz ist seit dem 16. Dezember ersatzlos weggefallen.“ Visiere oder auch Face Shields sind durch die Neuregelungen des Landes Nordrhein-Westfalen seit 16. Dezember 2020 auch in Arbeits-, Büro- oder Verkaufsräumen von Betrieben nicht mehr als Ersatz von Alltagsmasken zulässig. „Begründet wird die Verschärfung vom Land Nordrhein-Westfalen damit, dass die Schutzwirkung derartiger Visiere beim Tröpfchen- und Aerosolausstoß nach zwischenzeitlich vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mit der Wirkung von Alltagsmasken vergleichbar und der Einsatz als Maskenersatz nicht mehr vertretbar sei.“ Wer ein Visier besitze und dies tragen wolle, dürfe dies grundsätzlich weiter tun, stellt Christoph Heck klar: „Allerdings muss dort, wo das Tragen einer Alltagsmaske vorgeschrieben ist, auch eine Alltagsmaske unter dem Visier getragen werden.“
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