Inzidenzwert im Kreis Neuwied wieder leicht erhöht
Im Kreis Neuwied wurden am Mittwoch, den 20. Januar 44 neue Positivfälle sowie ein weiterer Todesfall registriert. Die Summe aller Positivfälle steigt auf 4.316 an. Aktuell sind 234 infizierte Personen in Quarantäne.
Neuwied. Der Inzidenzwert liegt gemäß aktueller Berechnung durch das Landesuntersuchungsamt RLP bei 90,3.
Im Impfzentrum wurden heute 190 Personen geimpft. Durch die mobilen Impfteams konnten heute keine Impfungen durchgeführt werden. Insgesamt wurden im Landkreis Neuwied bisher 6.165 Impfungen durchgeführt, davon 200 Zweitimpfungen.
Die 44 neuen Fälle verteilen sich auf
Stadt Neuwied: +19
VG Asbach: +3
VG Bad Hönningen: +8
VG Dierdorf: +4
VG Linz: +0
VG Puderbach: +0
VG Rengsdorf-Waldbreitbach: +9
VG Unkel: +1
Hilfe für Unternehmen von der Bundesregierung deutlich nachgebessert
Die Bundesregierung hat sich bei der Überbrückungshilfe III auf deutliche finanzielle Verbesserungen und einen vereinfachten Zugang für mehr Unternehmen verständigt. Auch die speziellen Herausforderungen des Einzelhandels werden verstärkt berücksichtigt und die Neustarthilfe für Selbstständige wird ebenfalls verbessert. "Die Hilfen müssen unkompliziert und unbürokratisch ausgezahlt werden. Die Unternehmen in unserer Region haben es schon schwer genug," betont Landrat Achim Hallerbach und hofft nun auf eine schnelle und einfache Abwicklung.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:
Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert
- Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
- Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro
Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht
- Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat
- Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro
- Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020
Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen
- Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden
- Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen
Hilfen für Soloselbstständige deutlich verbessert
- Neustarthilfe auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt
- Maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht
Weitere Details finden Sie hier.
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