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Nachricht vom 22.01.2021    

Hallerbach: Uneingeschränkte Briefwahl ist das Gebot der Stunde

Am 14. März 2021 wird in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt. Zurzeit diskutiert das Land, sie unterschiedlich durchzuführen – teils als ausschließliche Briefwahl, teils im klassischen Stil.

Archivfoto.

Neuwied. „Unverantwortlich“ findet das Neuwieds Landrat Achim Hallerbach. In einer gemeinsamen Erklärung mit allen sieben (Ober-)Bürgermeistern des Kreises verweist er auf die Pandemielage und die Schwierigkeit, unter diesen Voraussetzungen ausreichend Wahlhelfer zu finden. Der gemeinsame, dringende Appell an die Regierung in Mainz lautet daher, für eine ausschließliche Briefwahl im ganzen Land zu sorgen.

Denn anderenfalls kann sich allein im Landkreis Neuwied mit seinen beiden Wahlkreisen ein mehr als skurriles Szenario entwickeln: „In der Stadt Neuwied sind die Infektionszahlen zurzeit hoch und bleiben es vielleicht auch. Wenn das zur Folge hätte, dass im Wahlkreis 4 (Neuwied/ Dierdorf/ Puderbach) eine ausschließliche Briefwahl stattfindet, gleichzeitig aber im benachbarten Wahlkreis 3 (Rengsdorf-Waldbreitbach/ Linz/ Asbach/ Unkel) aufgrund niedrigerer Inzidenz eine Urnenwahl möglich ist, dürfte das zu erheblichen Irritationen und zu großem Unmut führen“, mahnt Landrat Achim Hallerbach.

Das zweite Problem sieht er in der Wahlbeteiligung. „Wer geht in diesen Tagen in ein Wahllokal, indem schon Menschen aus mindestens vier Haushalten sitzen?“, fragt er und verweist darauf, dass für eine Urnenwahl nun einmal mindestens ein Wahlvorsteher, ein Schriftführer und zwei Beisitzer benötigt werden. „Ganz zu schweigen von der Frage, wer sich hierfür in Pandemie-Zeiten zur Verfügung stellt“, ergänzt Hallerbach, der als Landrat und Kreiswahlleiter letztlich den Ablauf der Wahlen zu steuern hat. „Aufgrund der bisherigen Rückmeldungen lässt sich bereits heute abschätzen, dass nicht alle Wahllokale mit der gesetzlich notwendigen Personenzahl besetzt werden können“, macht er deutlich. Daher drohe die Situation, dass in einigen Regionen keine Wahllokale zur Verfügung stehen könnten.

Gerade jetzt nach dem zweiten verlängerten Lockdown, in dem Schulen, Einzelhandel und Gastronomie, Fitnessstudios und Friseure in die Zwangsschließung geführt wurden, in dem private und familiäre Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sind und in dem Bund und Land bis zum 15. März Home-Office „verordnen“, riskiere die Landesregierung Menschenansammlungen und Warteschlagen vor den Wahllokalen. Das ist nach Ansicht von Landrat Hallerbach unverantwortlich.

„Unter Betrachtung der aktuellen Pandemielage steht die Durchführung der Landtagswahl als Urnenwahl, trotz Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen, diesem entgegen. Denn auch mit allen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Restrisiko einer Infizierung, möglicherweise auch beeinflusst durch ansteckendere Virusmutationen, nicht ausschließen“, argumentiert der Landrat in seinem Schreiben an den Landeswahlleiter.

Selbst verfassungsrechtliche Bedenken, die der uneingeschränkten Urnenwahl die erste Priorität einräume, müssten gerade wegen der Corona-Pandemie hintenangestellt werden. Mit der Briefwahl erhalte jede Wählerin und jeder Wähler umfassende Möglichkeit, den künftigen Landtag zu bestimmen.

Für alle Volksvertretungen in den Bundesländern, Kreisen und Gemeinden gilt Art. 28 Abs. 1 S. 2 Grundgesetzes, der besagt, dass die Volksvertreter und -vertreterinnen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen sind. Diese fundamentalen Wahlrechtsgrundsätze sind für das gesamte Wahlverfahren zu beachten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht auch festgestellt, dass es die „Natur der Sache“ mit sich bringt, dass nicht jeder der Wahlgrundsätze stets in voller Reinheit verwirklicht werden könne. So ist der Grundsatz der geheimen Wahl beim Ausfüllen des Wahlzettels am heimischen Küchentisch vielleicht nicht 100-prozentig gegeben. Gleichzeitig trägt aber dieser Wahlzettel dazu bei, dem Grundsatz der Allgemeinheit Rechnung zu tragen, weil er zu einer umfassenden Wahlbeteiligung beiträgt.

„Ich appelliere dringend an die Landesregierung, dafür zu sorgen, dass landesweit einheitlich eine ausschließliche Briefwahl stattfindet. Dies wäre eine klare Regelung, auf die sich alle Wählerinnen und Wähler, alle Verantwortlichen einstellen könnten. Und das unabhängig davon, wie der Inzidenzwert am Tag der Wahl oder eine Woche vorher ist“, fordert Landrat Achim Hallerbach.

Einstimmige Unterstützung erhielt der Landrat von allen Bürgermeistern der sechs Verbandsgemeinden des Landkreises und vom Oberbürgermeister der Stadt Neuwied. In einer Telefonkonferenz bekräftigten sie den ausdrücklichen Wunsch einer ausschließlichen Briefwahl.
(PM)


Mehr dazu:   Landtagswahl 2021  
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