Lefkowitz: Auch ambulante Pflege ist impfberechtigt
Wie der Landtagsabgeordnete Sven Lefkowitz mitteilt, können sich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste für die Corona-Schutzimpfung registrieren.
Neuwied. Wer im Rahmen der ambulanten Pflege regelmäßig Kontakt mit älteren oder pflegebedürftigen Menschen hat, gehört nach der Bundesimpfverordnung damit ebenso wie Pflegekräfte in stationären Einrichtungen zur Gruppe der Personen mit der höchsten Impfpriorität. Auch ambulante Pflegerinnen und Pfleger sind damit berechtigt, sich über die Impfhotline des Landes oder die Online-Registrierung zur Corona-Schutzimpfung anzumelden und einen Impftermin zu vereinbaren.
„Die Corona-Schutzimpfung in den landeseigenen Impfzentren, in den Krankenhäusern sowie durch die mobilen Teams in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ist bisher gut angelaufen. Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen müssen auch Pflegende und Pflegebedürftige im ambulanten Bereich besonders geschützt werden. Wer in der ambulanten Pflege tätig ist, sollte daher von der Möglichkeit Gebrauch machen und sich zur Corona-Schutzimpfung anmelden. Jede Impfung rettet Leben“, appelliert der Abgeordnete an die ambulanten Pflegekräfte.
Impfberechtigte Pflegekräfte können sich unter www.impftermin.rlp.de für die Corona-Schutzimpfung registrieren. Termine können außerdem über die Impfhotline-Hotline des Landes (0800 / 57 58 100) vereinbart werden.
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