Anmeldung von Hunden zur Hundesteuer
Aus gegebenem Anlass möchten die Verwaltung alle Hundebesitzer im Bereich der Verbandsgemeinde Puderbach darauf hinweisen, dass in den nächsten Monaten verstärkt Kontrollen hinsichtlich der Haltung von nicht zur Hundesteuer angemeldeten Hunden durchgeführt werden.
Puderbach. Nach der jeweiligen Hundesteuersatzung hat jeder, der einen Hund hält, ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden. Verstöße gegen die Anzeigepflicht sind eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Gemeindeordnung und können mit einem Bußgeld bestraft werden.
Falls Sie Ihren Hund bisher noch nicht angemeldet haben, sollten Sie dieses bei der Verbandsgemeindeverwaltung schnellstens nachholen. Bitte beachten Sie, dass selbst bei einem Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde Puderbach eine entsprechende Ummeldung des Hundes vorzunehmen ist. Mit Ihrer persönlichen Ummeldung erfolgt keine automatisierte Mitteilung durch das örtliche Meldeamt an das Steueramt.
Anmeldeformulare können telefonisch unter 02684/858-154 oder per E-Mail über evelyn.hachenberg@puderbach.de angefordert werden. Zusätzlich stehen die Anmeldeformulare im Internet zum Download zur Verfügung.
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