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Nachricht vom 03.03.2021    

Frühlingserwachen steht unter gesetzlichem Schutz

Von Helmi Tischler-Venter

Morgendliche Balzgesänge zeigen an: In Kürze beginnt mit Erwachen des Frühlings wieder die Brutzeit der Vögel. Aus diesem Grund stellt der Gesetzgeber Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September unter Schutz.

Symbolfoto: Holunder bietet Nistplatz und Futter für Vögel

Region. In dem Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken,
Gebüsche und andere Gehölze, unabhängig von ihrem Standort, nicht beseitigt, gerodet oder auf den Stock gesetzt werden.

Erlaubt sind lediglich Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs des vergangenen Jahres beseitigen. Aber auch hier gilt die Voraussetzung, dass Vögel nicht beim Brutgeschäft gestört werden. Auch für Bäume gilt der Schutzzeitraum mit seinen Verboten.

Bei der Gestaltung des Gartens kann man viel für die Tiervielfalt tun, denn ein naturbelassener Garten ist der beste Lebensraum für Insekten, Amphibien und Vögel. Es juckt die Gärtner in den Fingern, wenn das Wetter angenehm mild ist, aber zum Säen ist es trotzdem meist noch zu früh, denn es wird noch kalte Tage und Nächte geben.

Bevor man mit dem Säen und Pflanzen im Garten loslegt, kann man schon jetzt etwas Gutes für die gefiederten Frühlingsboten tun“, empfiehlt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Alte Bäume werden immer seltener, insbesondere hohle Kopfweiden und Streuobstwiesen. Die Nistplätze für viele Vogelarten sind dadurch rar geworden. Den Höhlenbrütern Meisen und Kleiber, Gartenrotschwanz, Baumläufer, Star und Sperling helfen künstliche Nisthöhlen, in denen die Jungen sicher vor Feinden aufwachsen können. Fertighäuser in Form von Nistkästen lassen sich für die gefiederten Mitbewohner leicht selbst herstellen. Kinder und Jugendliche helfen gern dabei. Oder aber man greift auf fertige Nistkästen vom Fachhandel zurück. Holzbetonhöhlen sind besonders haltbar, wobei auf besonders geräumige Modelle zu achten ist.

Wichtig ist, dass bereits vorhandene Nistkästen jetzt gereinigt werden, damit die junge Brut nicht von Ungeziefer strapaziert wird. Das alte Nest gehört in den Müll oder auf den Kompost. Nistkästen werden so aufgehängt, dass das Flugloch weder der prallen Sonne noch der Wetterseite ausgesetzt ist. Am besten hängt der Kasten in drei bis vier Metern Höhe mit dem Flugloch nach Süden oder Osten. Rechtzeitig aufgehängt, können sich die Vögel in aller Ruhe im Heim einnisten. Ihr Gesang erfreut den Gartenbesitzer und zeigt Rivalen an, dass das Revier besetzt ist.

Optimal ist eine standortgemäße Hecke für den Vogelschutz. Heckenbrüter weisen ebenfalls viele gute Sänger auf wie Amsel, Drossel, Grasmücken, Zaunkönig oder Rotkehlchen. Gute Brutmöglichkeiten für diese Vögel sind dichte Hecken und Gebüsche. Wacholder oder Waldreben schneidet man gelegentlich zurück, damit sie gedrungener und buschiger wachsen. So wird den Vögeln im Garten ausreichender Sichtschutz für ihre Nester geschaffen.



Für eine neue Vogelschutz-Hecke kommen nicht nur immergrüne Gehölze in Frage. Eine bunt gemischte Hecke aus blütenreichen, Früchte tragenden Sträuchern dient als Sichtschutz und Nahrungsquelle. Einheimischen Gehölzen ist der Vorzug zu geben. Einen sehr guten Beitrag zum Vogelschutz leisten Sie, wenn Sie fruchttragende Gewächse in Ihrem Garten pflegen. Beliebte Sträucher für Vögel sind Berberitze / Sauerdorn (Berberis vulgaris), Brombeere (Rubus fruticosus), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus), Kornelkirsche (Cornus mas), Kupferfelsenbirne (Amelanchier lamarckii), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) und Sanddorn (Hippophae rhamnoides).

Manche Gehölze sind sehr dominant und überwuchern das gärtnerisch genutzte Grundstück. Im eigenen Wald oder Garten dürfen Bäume ganzjährig gefällt werden, solange der Artenschutz berücksichtigt wird. Das bedeutet vor allem, dass sich keine Höhlen, Nester oder Spalten in den Bäumen befinden dürfen, die als Lebensraum für Vögel und Fledermäuse dienen können.

Bei Fragen gibt die Untere Naturschutzbehörde gerne Auskunft: im Kreis Neuwied unter 02631/803-0 oder per Mail an naturschutz@kreis-neuwied.de. Im Westerwaldkreis unter 02602 124-296 oder per Mail an frank.buchstaeber@westerwaldkreis.de und franz.kemper@westerwaldkreis.de sowie Telefon 02602 124-370 oder per E-Mail an olaf.glasner@westerwaldkreis.de. Im Kreis Altenkirchen unter Telefon: 02681-81 2655 oder E-Mail: jessica.gelhausen@kreis-ak.de.

Informationen zu Nisthilfen und geeigneten Gehölzen für eine vogelhecke finden Sie unter www.bund.net.

Hecken, Sträucher und Gebüsche sollten Bestandteil jedes naturnahen Gartens sein. Welche Vögel gern darin brüten, erfahren Sie bei der Wildvogelhilfe.

Auswahl- und Pflanztipps für Vogelhecken gibt auch der NABU. htv




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