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Nachricht vom 26.03.2021
Region
Viele offene Fragen an Schulen zu den Selbsttest durch Schüler
Der letzte Schultag vor den Osterferien war an der Römerwallschule Rheinbrohl geprägt von Krisenmanagement. Die Ankündigung, dass Lehrkräfte nach den Ferien mit ihren Schülern Selbsttests einüben sollen, hat für viele offene Fragen gesorgt, die die Schule in einem Brief an die Bildungsministerin Dr. Hubig formuliert hat.
Es gibt viele offene Fragen bei den Selbsttests an den Schulen. Symbolfoto: Eckhard SchwabeRheinbrohl. Die Unterzeichner des nachstehenden Briefes sind das Schulleitungsteam der Römerwallschule Rheinbrohl und der ÖpR als Vertreter des Kollegiums.

Hier der Wortlaut:
„Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Hubig,
mit Schreiben vom 24.03.2021 sind wir über die geplante Teststrategie in Schulen ab dem 01.04. 2021 informiert worden.

Diesbezüglich ergeben sich für uns zahlreiche offene Fragen:
1. Wie und von wem werden die gebrauchten Testkits (ggf. kontaminierte Stäbchen usw.) im Klassenraum entsorgt?

2. Schülerinnen und Schüler sollen unter Aufsicht selbst im Klassenverband testen. Hierzu ist es also notwendig, dass alle Beteiligten ihre Masken abnehmen. Wie ist dies mit dem Infektionsschutz (Hygiene Corona-Plan Version 7 für RLP) zu vereinbaren? Wie sind die Lehrkräfte hierbei geschützt? Wenn Lüften und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hierbei ausreichen: Warum müssen dann alle im Unterricht (bei Lüftung) und sogar auf dem Pausenhof im Freien Masken tragen?

3. Wie gehen Schulleitungen damit um, wenn sich Lehrkräfte weigern, diese Tests anzuleiten beziehungsweise in ihrem Unterricht durchführen zu lassen?

4. Was genau passiert, wenn der Test eines Kindes positiv ausfällt?
a. Lässt die LK die Klasse allein und bringt das infizierte Kind irgendwo hin?
b. In wessen Obhut und unter welchen Schutzmaßnahmen bleibt das Kind, bis die Eltern es abholen können?
c. Wie wird das infizierte Kind vor Stigmatisierung und Corona-Mobbing geschützt?
d. Wer tröstet es, wenn es in dieser Situation Angst hat?
e. Was passiert mit den anderen Kindern aus der Klasse und der Lehrkraft, die ja mit dem infizierten Kind ohne Maske in einem geschlossenen Raum waren?
f. Wer ordnet das weitere Vorgehen an? Und wie schnell?

5. Grundsätzlich gehen wir Lehrkräfte gern mit gutem Beispiel voran. Insofern werden sicher einige Kollegen planen, sich zusammen mit ihren Kindern zu testen. Wie ist das weitere Vorgehen, wenn der Test der Lehrkraft positiv ist (Aufsichtspflicht wahren, Vertretung organisieren, Stigmatisierung der Lehrkraft („Die hat unsere Kinder gefährdet!“ etc.)?

6. Wer haftet, wenn sich ein Kind unter Aufeicht beim Testen verletzt (Stäbchen zu tief in die Nase, Verietzung der Scheidewand...)?Können Lehrkräfte verantwortlich und gegebenenfalls haftbar gemacht werden? Wird dann beispielsweise die sachgemäße Anleitung durch die Lehrkraft hinterfragt?

7. Wenn sich eine Lehrkraft bei der Anleitung zum Selbsttest infiziert, gilt dies als Arbeitsunfall? Stellt dies nicht vielmehr eine fahriässige, wenn nicht gar bewusste und vemieidbare Gefährdung des immer noch nicht geimpften Personals dar? Greift hier nicht auch die Fürsofgepflicht des Dienstherm?

8. Einige Schulen haben das Glück, dass die Testungen von professionellen mobilen Teams (z. B. durch die Johanniter) durchgeführt werden. Dieses geschulte Personal trägt während des gesamten Prozesses Schutzkleidung? Wird solche den Lehrkräften dann zur Verfügung gestellt?

9. Die Feststellung einer Erkrankung unterliegt in der Regel der ärztlichen Schweigepflicht. Hier wird eine potentiell tödliche Krankheit öffentlich festgestellt. Wirft dies nicht rechtliche und ethische Fragen auf?

10. Aus dem entsprechenden Schreiben geht nicht klar hervor, ob es sich bei der Anleitung zur Testung um eine Dienstanweisung handelt. Sollte dies so sein, prüfen wir für uns aus den dargelegten Gründen die Möglichkeit der Remonstration.

Wir sind uns durchaus unserer Verantwortung im schulischen Kontext in dieser schwierigen Krise bewusst. Ebenso begrüßen wir ausdrücklich die Ausweitung der Testungen. Daher bitten wir zeitnah vor Testbeginn um Prüfung und Beantwortung unserer Fragen.“

In Rheinbrohl hofft man, dass diese wichtigen Fragen beantwortet werden.
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