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Nachricht vom 31.03.2021 |
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Region |
Corona im Kreis Neuwied - Allgemeinverfügung wird verschärft |
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Am Donnerstag, den 1. April wurden im Kreis Neuwied wurden 70 neue Coronafälle sowie ein weiterer Todesfall vom Gesundheitsamt gemeldet. Die Summe aller Positivfälle steigt auf 6.274 an. |
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Neuwied. Der Inzidenzwert liegt gemäß aktueller Berechnung durch das Landesuntersuchungsamt RLP bei 198,0. Bisher gibt es im Kreis Neuwied 714 nachgewiesene Fälle von Corona Mutationen. Im Impfzentrum wurden heute 570 Erstimpfungen durchgeführt. Durch mobile Teams wurden 12 Zweitimpfungen durchgeführt. In der Fieberambulanz in Neuwied wurden heute 323 Personen getestet.
Die neuen Fälle verteilen sich wie folgt:
Stadt Neuwied: +27
VG Asbach: +9
VG Bad Hönningen: +0
VG Dierdorf: +3
VG Linz: +3
VG Puderbach: +12
VG Rengsdorf-Waldbreitbach: +15
VG Unkel: +1
Verschärfung der Maßnahmen – neue Verordnung tritt in Kraft
Die Maßnahmen müssen im Kreis Neuwied ab Dienstag, 6. April noch einmal verschärft werden. Kreis muss die Vorgaben des Landes umsetzen.
Der Landkreis Neuwied hat bereits am Mittwoch zum dritten Mal in Folge den Inzidenzwert von 200 überschritten und ist nach der am Donnerstag in Kraft getretenen Änderungsverordnung zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz verpflichtet, weitere verschärfende Maßnahmen in einer neuen Allgemeinverfügung zu erlassen.
Die bereits mit unserer Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 festgesetzten Maßnahmen, wie der nächtlichen Ausgangssperre, werden jetzt noch einmal verschärft. Damit reagiert die Kreisverwaltung auf die gesetzliche Vorgabe des Landes, die als Muster des Landes erlassene Allgemeinverfügung wort- und inhaltsgleich als eigene Verfügung zu erlassen.
Einzige Ergänzung unsererseits ist die Beschränkung des Betriebs der Kindertageseinrichtungen auf den sogenannten Regelbetrieb mit dringendem Bedarf, wie er von Mitte Dezember bis Mitte März bereits in ganz Rheinland-Pfalz galt.
Die Verfügung im Originaltext.
Wichtiger Hinweis:
Die Allgemeinverfügung tritt am Ostersonntag, 4. April in Kraft. Damit gilt z.B. die Personenbegrenzung im öffentlichen Raum schon ab diesem Datum. Die Änderungen für die gewerblichen Einrichtungen greifen wegen der Feiertage natürlich erst am Dienstag, 06. April 2021.
PM/red
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