NR-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied
Nachricht vom 21.04.2021
Politik
Streit um Immobilienverkauf in Vettelschoß
Im Frühjahr 2019 beschloss noch der alte Gemeinderat den Verkauf einer Immobilie in der Alten Bahnhofstraße in Vettelschoß. Der neue Gemeinderat gab dem Bürgermeister im August 2019 das Mandat zum Verkauf an den vorhandenen Bewerber und setzte eine Verkaufspreisspanne fest.
SymbolfotoVettelschoß. Danach hat sich die FWG/FDP-Fraktion mehr als ein Jahr lang immer wieder nach dem Sachstand erkundigt und auf schnelle Erledigung gedrängt. Durch die Verzögerung verlor und verliert die Gemeinde weiterhin eine Menge Geld, da die verbliebenen Mietwohnungen mit Strom geheizt werden müssen.

Da im Sommer 2020 der Bericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes bekannt wurde und aufzeigte, dass Anlagevermögen in der Regel nur unter Berücksichtigung eines Verkehrswertgutachtens verkauft werden darf, weiter aber nichts passierte, stellte die FWG Fraktion im Oktober 2020 den Antrag, nun den Verkauf des Grundstücks öffentlich auszuschreiben. Ganz selbstverständlich stellt das Gutachten lediglich die Preisuntergrenze dar.

Obwohl nun eine Modalität für die Verkäufe nach Wertgutachten gefunden und auch in anderen Fällen nach dieser gehandelt wurde, wollten CDU und SPD das besagte Grundstück in der Alten Bahnhofstraße immer noch an den von ihnen favorisierten Bewerber verkaufen. Die FWG/FDP stellte einen weiteren Antrag auf öffentliche Ausschreibung, einigte sich dann im Gemeinderat am 27. Januar 21 darauf, dass dem von CDU und SPD favorisierten Bewerber noch eine letzte Frist bis 15. Februar 21 gesetzt werden solle. Danach sollte das Grundstück dann endlich öffentlich ausgeschrieben werden. Doch der Termin verstrich ungenutzt.

Die Krone auf alles setzte dann die Genehmigung der Niederschrift vom 27. Januar 21 in der Ratssitzung vom 24. März 21. Hier stimmten Ratsmitglieder der CDU und SPD dafür, dass das Datum 15. Februar 21 aus der Niederschrift entfernt werden solle, um dann doch noch in einem Zusatzantrag das Grundstück an den favorisierten Bewerber zum Mindestverkaufspreis zu verkaufen. Seit dieser Zeit wird der Ratsbeschluss zur öffentlichen Ausschreibung weiter verschleppt.
PM FWG/FDP
Nachricht vom 21.04.2021 www.nr-kurier.de