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Nachricht vom 09.05.2021 |
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Region |
Terminshopping ist ab Mittwoch wieder möglich |
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Der Inzidenzwert im Kreis Neuwied ist stabil unter 150. Landrat Achim Hallerbach appelliert weiter zur Vorsicht. Die Zahlen im Einzelnen im Anhang. Genesungsbescheinigungen kommen automatisch. |
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Kreis Neuwied. Im Kreis Neuwied sind seit Freitag insgesamt 42 Neuinfektionen registriert worden. Der für die Bundesnotbremse maßgebende RKI-Inzidenz-Wert liegt am Montag (10. Mai) bei 106,7 und damit den fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 150. Daher dürfen die Geschäfte ab dem kommenden Mittwoch, 12. Mai, wieder Terminshopping („Click & Meet“) anbieten. Die Kunden müssen vor ihrem Einkauf allerdings einen aktuellen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vollständig Geimpfte und Menschen, die sich im vergangenen halben Jahr angesteckt hatten und wieder genesen sind.
Sollte sich die Entwicklung der vergangenen Tage fortsetzen, so dürfte der RKI-Inzidenzwert im Kreis Neuwied in Kürze auch unter dem Grenzwert von 100 liegen. Nach der geltenden Bundesgesetzgebung muss dies fünf Werktage in Folge der Fall sein, damit die Bundesnotbremse insgesamt aufgehoben wird und dann zwei Tage später deutlich weitergehende Öffnungen – zum Beispiel für Geschäfte, (Außen-)Gastronomie oder auch touristische Beherbergungsbetriebe wie Campingplätze - in Kraft treten können.
„Nach derzeitigem Stand könnte das bei uns frühestens am 19. Mai der Fall sein“, rechnet Ordnungsamtsleiter Frank Laupichler vor. Was dann genau gilt, kann er zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht sagen. „Wir rechnen in Kürze mit einer neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, in der die dann geltenden Regelungen genau aufgeführt werden“, teilt er mit.
„Die Beschränkungen durch die Bundesnotbremse waren und sind teilweise schmerzhaft, sie wirken aber offensichtlich“, kommentiert Landrat Achim Hallerbach die erfreuliche Entwicklung. Er appelliert an die Bürger, gerade deshalb weiter vorsichtig zu sein, Kontakte weitestgehend einzuschränken und sich an die Hygiene- und Abstandsregelungen zu halten. „Je mehr wir mit den Werten herunterkommen, desto weniger wahrscheinlich ist es in Verbindung mit der fortschreitenden Impfkampagne, dass wir noch einmal in die Gefahr von Verschärfungen kommen und in eine nächste Welle laufen. Wir hoffen alle auf einen guten Sommer und dafür gibt es auch positive Anzeichen! Das sollten wir nicht riskieren, in dem wir jetzt zu euphorisch und damit unvorsichtig werden“, macht Hallerbach deutlich.
Bitte nicht anrufen wegen Genesungs-Bescheinigung
Wer innerhalb der vergangenen sechs Monate mit dem Corona-Virus infiziert war und wieder genesen ist, wird mit Blick auf die aktuell geltenden Verordnungen der Bundesnotbremse denjenigen gleichgestellt, die einen negativen Test oder einen vollständigen Impfschutz vorweisen können. Die entsprechenden Bestätigungen dafür verschickt das Neuwieder Gesundheitsamt in den kommenden Tagen. Aktuell arbeitet ein zehnköpfiges Team daran, die Bescheide zu erstellen. Die Kreisverwaltung bittet eindringlich darum, von telefonischen Anfragen abzusehen. Diese erschweren nur die Arbeitsabläufe und sorgen für Verzögerungen. Die Bescheide gehen automatisch heraus.
PM/red
Hinweis: Damit die Bundesnotbremse wieder außer Kraft gesetzt wird, muss der Inzidenzwert laut RKI nur fünf und nicht sieben Werktage unter 100 sein. Wir haben den Übermittlungsfehler in Text berichtigt.
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Nachricht vom 09.05.2021 |
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