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Nachricht vom 18.05.2021 |
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Politik |
Leserbrief zur Einführung Leerstandskataster in Neuwied |
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Die Fraktion der Linken im Stadtrat hat für die Ratssitzung am 20.Mai 21 beantragt, die Verwaltung möge prüfen, wie hoch der finanzielle, personelle und logistische Aufwand für ein Leerstandskataster wäre, das regelmäßig aktualisiert wird. Dazu der nachstehende Leserbrief. |
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Neuwied. „Eine zusätzliche finanzieller, personeller und logistischer Aufwand für einen Leerstandskataster, aufgrund der Nichtfinanzierbarkeit durch die hohe Verschuldung der Stadt Neuwied, darf überhaupt nicht in Betracht gezogen werden. Für die Stadt Neuwied sollte der Grundsatz lauten ....sparen, sparen, sparen!!!
Wir Bürgerinnen und Bürger werden zur Kasse gebeten, siehe erhebliche Grundsteuer B Erhöhung, um unnötige zusätzliche Stellen und Kosten zu finanzieren? Gilt es nicht vorrangig die Schulden abzubauen? Nach § 93 der Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Der Haushaltsplan der Gemeinde ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen und auszuführen.
Es gibt schon seit einigen Jahren von der Stadt Neuwied eine neu errichtete kostenpflichtige Stelle die bezahlbaren Wohnraum koordiniert nach den Richtlinien des SGB. Wie schon von den Antragsstellen, Antrag auf Einführung eines Leerstandskatasters, beantwortet wurde, ist der Leerstand der gewerblichen Flächen augenscheinlich und somit bedarf es auch kein zusätzlichen teuren Katasterregister mit zusätzlichen Personalkosten und Erstellungskosten.
Auch bedarf es keines zusätzlichen Leerstandskatasters, da Leerstand gesetzlich geregelt ist. Im Wohnraummietrecht gilt keine Gebrauchspflicht. Das geht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB Paragraph 535 und einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor AZ: VII ZR 93/10.
Der Hintergrund des Aufstellungseifers könnte im Leerstand des gewerblichen Rahmens liegen. Hier gilt, lassen Vermieter ihre Wohnung leer stehen, weil sie schlechte Erfahrungen gemacht haben oder auf steigende Preise spekulieren, vielleicht auch Kosten für notwendige Sanierungen scheuen oder finanziell nicht stemmen können, dass die Stadt eine Verwarnung aussprechen kann, um den Leerstand zu beheben und wenn dies nicht erfolgt drohen Bußgelder, meist zwischen 50.000 und 100.00 Euro.
Sehr geschickt wird hier wohl die Vorarbeit geleistet, um mit weiteren Zusatzeinnahmen die leeren Kassen der Stadt Neuwied zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger zu mehren.
Gerne schlagen wir eine kostenlose Alternative vor, um dem Leerstand in Neuwied entgegen zu wirken. Um Mithilfe könnte man alle in Neuwied ansässigen Banken bitten, nochmals gezielt mit Sanierungskrediten für Vermieter beziehungsweise Mieter und/oder Selbständige, zu werben. Auch wären alle Immobilienmakler der Stadt Neuwied um Mithilfe zu bitten, ihren Auftraggebern gezielte Sanierungsoptionen anzubieten.
Es gibt immer eine Alternative, auch in sparsamen Zeiten. Wir bleiben dran und halten die Kosten der Stadt Neuwied im Blick.“
Carolin Decken und Ulrike Decken
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Nachricht vom 18.05.2021 |
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