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Nachricht vom 31.05.2021
Region
Corona: Land beschließt umfangreiche Lockerungen
Rheinland-Pfalz kann aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen umfangreichere Öffnungsschritte gehen als geplant. Das hat der Ministerrat in seiner Sitzung am Dienstag, den 1. Juni beschlossen.
SymbolfotoRegion. Folgende Änderungen treten zum 2. Juni in Rheinland-Pfalz in Kraft:
Kontaktbeschränkung fünf Personen aus fünf Hausständen zuzüglich Kinder bis einschließlich 14 und Geimpfte/Genesene.

Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung.

In der Gastronomie: Auch bei Inzidenz zwischen 50 und 100 im Innenbereich geöffnet; Wegfall der Testpflicht im Freien, Möglichkeit der Abholung von Speisen/Getränken an der Theke.

Öffnung von Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Minigolfplätze) und Freizeitparks im Freien (mit Maske, wo immer möglich sowie Kontakterfassung; zusätzlich Vorausbuchungspflicht im Freizeitpark).

Im Sport: Bei Inzidenz unter 100: Training (inklusive Kontaktsport) im Freien in der zehner Gruppe mit Trainer plus Geimpfte und Genesene, für Kinder bis 14 Jahre auch Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Kindern, bei Inzidenz unter 50: Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene, innen mit zehn Personen (kontaktfrei und mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) und 25 Kinder mit Kontakt auch innen;

Zuschauer beim Sport: bei Inzidenz unter 50 250 (statt 100) Zuschauer im Außenbereich möglich;

Öffnung der Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen;

Saunen können öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung;

In den Hotels: Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig; Saunaöffnung zulässig, Wellnessangebote – auch Kosmetikanwendungen – und Hallenbadnutzung unter Auflagen für die Hotelgäste möglich im Rahmen der Kontaktbeschränkung.

In der Kirche: Gemeindegesang im Freien möglich, Musik/Gesang in der Kirche durch kleinere Ensembles möglich, Kommunion-/Konfirmations-/Firmunterricht zulässig.

Im Bereich außerschulische Bildung jetzt Angebote mit einer Person pro angefangene zehn Quadratmeter (statt 20), ebenso im Bereich des Musik- und Kunstunterricht; weitere Erleichterung für Musik- und Kunstunterricht für Kinder in Gruppen bis zu 25 Kindern.

Kultureinrichtungen (Theater, Kino et cetera) innen und im Freien für 100 Zuschauer und Zuschauerinnen, bei Inzidenz unter 50 sind im Freien 250 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich.

Proben in der Laienkultur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen, innen mit Testpflicht; im Freien mit bis zu zehn Personen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen; Kinder draußen in Gruppen mit 25 Kindern.

Weitere mögliche Schritte Mitte Juni und Anfang Juli
Die Ministerpräsidentin stellte zudem weitere Öffnungsschritte in Aussicht: „Wenn sich diese positive Entwicklung fortsetzt, dann werden wir Mitte Juni und Anfang Juli weitere Perspektiven, insbesondere für private und öffentliche Veranstaltungen mit noch mehr teilnehmenden Menschen ermöglichen können. Darüber wird der Ministerrat in der kommenden Woche beraten. Die Brautpaare im Land beispielsweise verdienen es genauso wie die Veranstaltungsbranche, an den Öffnungsschritten im Sommer teilhaben zu können“, so Dreyer. Gleiches werde dann unter anderem auch für Kontaktsport, Fachmessen und Flohmärkte sowie Bus- und Schiffsreisen in Erwägung gezogen.

Terminvergabe Impfen
„Alle Personen über 60 Jahre, die sich vor dem 18. April registriert haben, sollen bis Anfang nächster Woche einen Termin mitgeteilt bekommen. Klar ist leider, dass wir mit den zugesagten Impfstoffmengen nicht alle Personen der Priogruppe 3 bis zum 7. Juni mit einem Impfangebot versehen werden können“, erläuterte der Gesundheitsminister. Zugleich erläuterte Hoch, dass der im Juni gelieferte Impfstoff zu zwei Drittel an die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte gehe. Dort sei die Wahrscheinlichkeit einen Termin zu bekommen also höher als beim Land. Die Priogruppe 3, die sich bis zum 7. Juni registriert hat, wird gegenüber denjenigen vorgezogen, die sich ab dem 7. Juni registrieren. In Rheinland-Pfalz bleibt der Platz im Wartepool bei Aufhebung der Priorisierung durch den Bund gesichert.
(woti)
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